Bisherige Erfolge in der Amputationsvermeidung gefährdet
Bei der Krankenhausreform werden Kriterien für sogenannte Leistungsgruppen definiert und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zugewiesen. Die AG Fuß fordert, dass die Leistungsgruppe „Endokrinologen und Diabetologen“ nach der Vorlage in NRW in den Ausführungsbestimmungen zwingend auch die Fachärzte für Innere Medizin oder Fachärzte für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ inkludieren muss. Die Zusatzbezeichnung Diabetologie der Landesärztekammer müsse für die Zuweisung der Leistungsgruppe mit gelten.
Außerdem sollte eine bundesweite Übergangsbestimmung für die Anerkennung der Diabetologen DDG getroffen werden, da deren Anerkennung derzeit von den Ärztekammern der Länder sehr unterschiedlich gehandhabt werden, fordert die AG Fuß. Sie weist zur Begründung darauf hin, dass es in Deutschland nicht ausreichend viele Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie gebe, um die stationäre Versorgung von Menschen mit Diabetes sicherzustellen.
Interdisziplinäre Behandlung erforderlich
Das Krankenhaustransparenzgesetz, das die Bundesregierung am 19. Oktober 2023 beschlossen hat, soll die Qualität der stationären Versorgung sichern. Dazu soll die Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und der Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen, beitragen.
Die AG Fuß weist jedoch darauf hin, dass eine amputationsvermeidende Behandlung der Menschen mit Diabetes und diabetischem Fußsyndrom nachweislich strukturierte, in einem interdisziplinär und multiprofessionellen spezialisierten Team abgestimmte Behandlungsstrategien erfordert. „Diese werden aber durch die beabsichtigte Zuweisung von Leistungsgruppen allein auf Basis einer Facharztanerkennung schlichtweg konterkariert und ignoriert“, kritisiert die AG Fuß.
DFS-spezialisierte Zentren fördern
Die Fachgesellschaft fordert, dass sich die Vergütung nicht nur an auf dem Facharzt-Status basierenden Leistungsgruppen orientieren dürfe, sondern strukturierte interdisziplinäre und multiprofessionelle Behandlungsprozesse einfordern und fördern solle.
Die AG Fuß weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass im DMP die „auf die Behandlung des DFS spezialisierten Zentren“ verankert sind. Im Zweitmeinungsverfahren vor Amputationen bei Diabetischem Fußsyndrom wird explizit auf die zertifizierten Fußbehandlungseinrichtungen der AG Fuß der DDG als Kompetenzzentren verwiesen. Indirekt habe der Gesetzgeber damit bereits dokumentiert, was „auf die Behandlung von DFS spezialisierte Zentren“ sind.
Die AG Fuß fordert unter anderem die Implementierung einer Komplexpauschale DFS für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 mit Diabetischem Fußsyndrom gemäß Kriterien für eine spezialisierte Fußbehandlungseinrichtung (zertifizierte Fußbehandlungseinrichtungen der AG Fuß DDG).