Auf gute Zusammenarbeit!
[Abo] Das Beratungshonorar des Steuerberaters gehört für die meisten Podologen zu den unvermeidbaren, laufenden Kosten. Birgit Hallmann erklärt, wie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater optimal gestaltet werden kann, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Beratungsverhältnis zu ziehen.
Die vorrangige Aufgabe des Steuerberaters besteht in den meisten Fällen in der Erstellung der laufenden Buchhaltung, der steuerlichen Gewinnermittlung und der Steuererklärungen. Daneben bieten viele Steuerberater aber auch weitere Beratungsleistungen an, zum Beispiel betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratungen, Finanzierungsberatung, private Vermögensberatung oder Nachfolgeberatung. Informieren Sie sich daher über das individuelle Leistungsangebot Ihres Steuerberaters und entscheiden Sie, welche zusätzlichen Beratungsleistungen in Ihrem Fall sinnvoll sind.
Die Höhe der Beratungshonorare für jede einzelne Leistung sollten Sie natürlich vorab mit Ihrem Steuerberater besprechen, damit es nicht nachträglich zu unerwarteten Gebührenrechnungen kommt. Die Berechnung der Honorare erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Lassen Sie sich die Berechnungsgrundlagen gegebenenfalls im Detail erläutern.
Unterlagen und Belege einreichen
Ihr Steuerberater kann seine Aufgaben nur dann termingerecht erfüllen, wenn alle Unterlagen und Belege zeitnah und vollständig eingereicht werden. Treffen Sie daher klare Terminabsprachen mit Ihrem Steuerberater und halten Sie diese Vereinbarungen unbedingt ein. Wenn Sie die Unterlagen nicht ungeordnet in die Kanzlei bringen, sondern in einem Ordner mit Register vorsortieren, erleichtern Sie Ihrem Steuerberater die Bearbeitung ganz erheblich und senken dadurch zugleich das Bearbeitungshonorar.
Bei Bedarf können Sie einzelne Belege auch kennzeichnen oder kommentieren, um eine leichte und schnelle Zuordnung des Vorgangs zu ermöglichen und Rückfragen zu einzelnen Belegen zu vermeiden. Natürlich können Sie die Belege auch in elektronischer Form übermitteln (scannen oder faxen). Dadurch entfallen Fahrt- und Versandkos-ten zum Steuerberater, die Originalbelege bleiben bei Ihnen in der Praxis und sind dort jederzeit verfügbar.
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Variante des Belegaustausches in Ihrem Fall sinnvoll ist. Achten Sie bei allen Belegen auch darauf, dass Sie alle Betriebsausgaben vollständig erfassen. Ihr Steuerberater kann ja nicht erkennen, ob Sie einzelne Belege vergessen oder verlegt haben.
Auch bei der privaten Steuererklärung können Sie die Bearbeitung durch eine gute Vorbereitung der Unterlagen vereinfachen, indem Sie alle Belege möglichst geordnet in die Kanzlei bringen. Bei vielen Steuerberatern erhalten Sie dazu einen Sammelordner mit Register, in dem Sie bereits während des laufenden Jahres alle anfallenden privaten Belege abheften können.
Dann brauchen Sie zu Beginn des Folgejahrs nicht „tagelang“ Unterlagen „zusammensuchen“ und die Belege kommen immer optimal vorsortiert in die Kanzlei.{pborder}
Zeitnahe Kommunikation
Ihr Steuerberater kann Sie nur dann optimal beraten und alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, wenn Sie alle relevanten Informationen zu persönlichen und betrieblichen Verhältnissen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Steuerberater von ihren Mandanten erst zu spät über steuerlich relevante Entscheidungen informiert werden und eine optimale Gestaltung des Sachverhalts dann nachträglich nicht mehr möglich ist.
Informieren Sie Ihren Steuerberater daher möglichst immer vorab über geplante Maßnahmen und Entscheidungen, die steuerlich bedeutsam sein könnten. Dann können zum Beispiel vertragliche Gestaltungen oder der Zeitpunkt von Vertragsabschlüssen so gewählt werden, wie es steuerlich für Sie am günstigsten ist.
Regelmäßige Gesprächstermine
Suchen Sie regelmäßig das Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Zu den wiederkehrenden Gesprächen gehört insbesondere die jährliche Besprechung nach Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung und der dazugehörigen Steuererklärungen. In diesem Gespräch können Sie die Geschäftsentwicklung des gerade abgelaufenen Jahres analysieren und bei Bedarf branchenbezogene Kennzahlen bilden. So drückt beispielsweise die sogenannte „Umsatzrendite“ aus, wie viel Prozent vom Umsatz nach Abzug aller Kosten noch als Gewinn verbleibt. Durch einen Vergleich mit den Kennzahlen der Vorjahre lassen sich positive oder negative Trends in der Geschäftsentwicklung erkennen.
Daneben können Sie die monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater nutzen. Aus der BWA sind bereits während des laufenden Jahres Veränderungen gegenüber dem Vorjahr erkennbar. Außerdem kann der Steuerberater durch einen Vergleich mit Branchenwerten feststellen, ob das Verhältnis zwischen Umsatz, Kosten und Gewinn den allgemein üblichen Branchenwerten von podologischen Praxen entspricht oder ob das Ergebnis Ihrer Praxis besser oder schlechter als der Durchschnitt ist.
In einem jährlichen „Herbstgespräch“ kann anhand der BWA zudem eine Gewinn- und Steuerschätzung für das noch laufende Jahr erfolgen. Auf diese Weise wird erkennbar, ob nach Ablauf des Jahres noch mit höheren Steuernachzahlungen zu rechnen ist. Bis zum Jahresende bleibt dann oft noch genügend Zeit, um durch geeignete Maßnahmen die Höhe des Gewinns und die Höhe der Steuerzahlungen zu beeinflussen (zum Beispiel durch das Vorziehen oder Verschieben von Investitionen).
Natürlich benötigt Ihr Steuerberater für eine umfassende Beratung möglichst viele Informationen über Ihre Praxis. Erzählen Sie daher offen von den betrieblichen Verhältnissen und Planungen. Sie brauchen dabei nicht befürchten, „Internas“ zu verraten, die möglicherweise weitererzählt werden. Ihr Steuerberater ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und diese Verschwiegenheitspflicht wird im Berufsstand der Steuerberater sehr ernst genommen.
Informationspflichten des Steuerberaters
Selbstverständlich können Sie von Ihrem Steuerberater erwarten, dass er Sie regelmäßig über steuerliche Änderungen und neue Gestaltungsmöglichkeiten informiert. Die meisten Steuerberater tun dies durch regelmäßige Mandantenrundschreiben und durch Mandantenveranstaltungen.
Beratungsfehler des Steuerberaters
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Steuerberater Sie falsch oder unzureichend beraten hat und dass daraus ein finanzieller Schaden entstanden ist, so können Sie ihn in Regress nehmen. Steuerberater sind verpflichtet, für derartige Beratungsfehler eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherung des Steuerberaters prüft in diesem Fall Ihren Anspruch und reguliert den Schaden. Wenn Sie keine Einigung mit dem Steuerberater beziehnungsweise der Versicherung erzielen können, so haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die örtliche Steuerberaterkammer zu wenden, um durch eine Schlichtung der Steuerberaterkammer eine einvernehmliche und außergerichtliche Einigung zu finden. «
Anschrift der Verfasserin:
Birgit Hallmann
Ernst-Strobach-Platz 1
31535 Neustadt
Ausgabe 09-10 / 2017
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