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11. Juli 2022
Redaktion
Berufsanerkennungsverfahren

Bayern vereinheitlicht Fachsprachenprüfung

Künftig wird eine Fachsprachenprüfung fester Bestandteil des Berufsanerkennungsverfahrens bei den Gesundheitsfachberufen in Bayern sein. Sie wird etappenweise eingeführt. Seit 1. Mai 2022 gilt die Regelung für Physiotherapeut*innen sowie Ergotherapeut*innen. Ab dem 1. Oktober 2022 wird die Fachsprachenprüfung auch für Podolog*innen, Diätassistent*innen, Orthoptist*innen und Logopäd*innen das bisherige allgemeinsprachliche Zertifikat ersetzen.
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Foto: VadimGuzhva/Adobe Stock

Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich aus dem Ausland gewinnen – selten war eine Personalpolitik so brisant und unverzichtbar wie diese. Bereits 2019 hatte fast ein Viertel der über vier Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen in Deutschland Migrationshintergrund (Stand 2019; Jahresgutachten 2022 des Sachverständigenrats für Integration und Migration). Um den Patientenschutz und Versorgungsstandards dabei jederzeit zu gewährleisten, müssen sich Bewerber auf Berufsanerkennung in Deutschland meist fachlich nachqualifizieren. Als Nachweis für ausreichende Sprachkenntnisse genügte bisher ein allgemeinsprachliches Zertifikat. In der Praxis hat sich dies jedoch nicht bewährt. Denn fehlende Kenntnisse der berufsspezifischen Fachsprache können nicht nur zu Verständigungsproblemen unter Kollegen, sondern auch zu Missverständnissen im Arbeitsablauf bis hin zu folgenschweren Behandlungsfehlern führen.

„Aus Gründen des Patientenschutzes und darüber hinaus – auch im Interesse der Sicherstellung einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit der Angehörigen aller Gesundheitsberufe – sind gute fachbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auch im Bereich der Gesundheitsfachberufe unerlässlich“ ,
so die Begründung der Gesundheitsministerkonferenz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Fachsprachenprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für Gesundheitsfachberufe (Eckpunktepapier der 92. GMK am 05./06.Juni 2019 in Leipzig).

Vom Eckpunktepapier …

Die Grundlage für die Fachsprachenprüfung bildet ein Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2019. Dort wurden der theoretische Rahmen und bundeseinheitliche formale Vorgaben für die Fachsprachenprüfung theoretisch ausgearbeitet. Die Umsetzung und Ausarbeitung ist Ländersache.

Die Fachsprachenprüfung orientiert sich weiterhin am allgemeinsprachlichen GER B2-Niveau, ist aber berufsspezifisch konzipiert und auf die Überprüfung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit im Rahmen der jeweiligen Profession ausgelegt. Ausnahme ist die Anerkennung von Logopäd*innen: Da Sprache und Sprechen sowohl Mittel als auch Gegenstand der Therapie sind, entspricht die Prüfung hier dem höheren Sprachniveau GER C2.

In Bayern sind bereits die ersten Berufsgruppen an den Start gegangen: Antragstellende Ergotherapeut*innen und Physiotherapeut*innen sind seit dem 1. Mai verpflichtet, die Fach-sprachenprüfung abzulegen. Bis Juli 2023 sollen in Bayern alle weiteren Gesundheitsfachberufe nachziehen.

… zur Umsetzung

Zuständig für die Konzeption und Organisation der Fachsprachenprüfung in Bayern ist das 2018 gegründete Landesamt für Pflege mit Sitz in Amberg in der Oberpfalz. Das Amt ist dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) nachgeordnet und ist eine wissenschaftliche Fachbehörde.

Das multiprofessionelle Team, das die Fachsprachenprüfung für Bayern entwickelt und organisiert besteht u. a. aus Sprach- und Kommunikationswissenschaftler*innen, Angehörigen verschiedener Therapieberufe, Pflegewissenschaftler*innen sowie Ökonom*innen und Verwaltungsangestellten. Neben der konkreten inhaltlichen Konzeption der Prüfungsunterlagen für insgesamt 142 verschiedene Fachdisziplinen, wurde die gesamte hierfür notwendige Verwaltungs- und Organisationsstruktur neu geschaffen, eine Software zur Datenverarbeitung entwickelt und ein weites Kooperationsnetzwerk gespannt.

Fachsprache im Fokus

„Der Sprachtest dient vor allem der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Das Fachwissen der Antragstellenden darf in diesem Zusammenhang nicht überprüft werden.“

Grundlegende Berufskenntnisse werden jedoch vorausgesetzt, denn die Konzeption der Prüfungsunterlagen erfolgt anhand möglichst realitätsnahen Fallszenarien, die sich am Berufsalltag der jeweiligen Profession orientieren. Im Rahmen von Gesprächssimulationen wird so die fachspezifische Sprachkompetenz in drei voneinander unabhängigen Prüfungsteilen überprüft. Jeder Teil ist in 20 Minuten zu absolvieren, wobei die ersten beiden Teile mündlich erfolgen, der letzte Teil schriftlich.

Abgenommen wird die Fachsprachenprüfung durch je einen Prüfer aus der jeweiligen Berufsgruppe und einen Sprachprüfer, der ein Hochschulstudium in Deutsch als Fremd-/Zweitsprache nachweisen kann und im Idealfall über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassene Zusatzqualifikation für Deutsch als Fremd-/Zweitsprache verfügt. So soll der sprachliche Bewertungsschwerpunkt gewährleistet werden. Anhand eines strukturierten und skalierten Bewertungsbogens wird abschließend ermittelt, ob die für die Berufsausübung erforderlichen Fachsprachkenntnisse nachgewiesen werden können.

Einer gesonderten Fachsprachenprüfung bedarf es ausnahmsweise u. a. dann nicht, wenn die oder der Antragstellende folgendes vorweist: Deutsch als Muttersprache oder mindestens zehnjährige abgeschlossene allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung in deutscher Sprache. Die Entscheidung, ob eine Fachsprachenprüfung abzulegen ist, liegt bei der zuständigen Regierung, bei welcher der Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

Ausblick für Bayern

Ab 1. Oktober dieses Jahres wird auch für Podolog*innen, Diätassistent*innen, Orthoptist*innen und Logopäd*innen die Fachsprachenprüfung das bisherige allgemeinsprachliche Zertifikat ersetzen. Weitere Berufsgruppen folgen im März 2023. Im Juli 2023 soll dann die größte betroffene Berufsgruppe, der Bereich Pflege, an den Start gehen.

 

Quelle: Bayerisches Landesamt für Pflege, Referat für Pflegeberufe und nichtärztliche Gesundheitsberufe, Aus-/Fort- und Weiterbildung, Fachsprachenprüfung (Amberg, im Juli 2022)

 

 

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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