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17. Februar 2022
Redaktion
Orthonyxie

Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig

Patienten steht zukünftig eine neue podologische Leistung zur Verfügung: Mithilfe der Nagelspangenbehandlung können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden. Diese Behandlung kann nun, zusätzlich zur ärztlichen Leistung, auch von Podologinnen und Podologen übernommen werden, berichtet podo deutschland.
Nagelspangenbehandlung
Foto: Robert Przybysz/Adobe Stock

Wann kann eine Nagelspangenbehandlung verordnet werden?

Eine podologische Nagelspangenbehandlung kann – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen – in allen drei Stadien des Erkrankungsbilds und unabhängig von einer Neuropathie verordnet werden. Das heißt, Spangenbehandlungen stehen künftig allen Patientinnen und Patienten offen und nicht mehr länger nur einem ausgewählten Kreis, der aufgrund einer vorliegenden Polyneuropathie die Behandlung beim Podologen auf Kosten der Krankenkassen verordnet bekommt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu kürzlich die Heilmittelrichtlinie angepasst.

Was umfasst die Behandlung?

Bei der Nagelspangenbehandlung wird eine Korrekturspange individuell angefertigt und an den betroffenen Nagel angepasst. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung, eine Korrektur des Nagels und/oder eine nachhaltige Veränderung der Form, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen.

Da es sich bei der Nagelspangenbehandlung um eine sehr individuelle Fallgestaltung handelt, ist es für den Behandlungserfolg sinnvoll, dass die behandelnde Podologin bzw. der behandelnde Podologe selbst festlegt, nach welchem Zeitraum die Behandlung, u. a. die Kontrolle der Nagelspange, fortgesetzt wird. Richtwerte hierzu sind:

  • Stadium 1: Nagelspange circa alle zwei bis sechs Wochen versetzen oder neu aufbringen.
  • Stadium 2 und 3 (in diesen Fällen ist die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet): Therapiefortschritte engmaschiger kontrollieren. Findet begleitend eine Wundbehandlung der verletzten oder entzündeten Haut statt, ist dies jedoch weiterhin ausschließlich eine ärztliche Leistung.

Ab wann kann die Nagelspangenbehandlung verordnet werden?

Die podologische Nagelspangenbehandlung kann von Ärztinnen und Ärzten voraussichtlich ab 1. Juli 2022 verordnet werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Beschluss keine rechtlichen Einwände einlegt.

Unermüdlicher Einsatz

Bereits seit 2017 setzt sich podo deutschland intensiv für eine Erstattung der Nagelkorrekturspangen ein, die bis dato – ebenso wie der eingewachsene Nagel – laut Heilmittelrichtlinie der Ärzteschaft zugeordnet war. „Hieß es zunächst noch, man müsse sich etwa zehn Jahre gedulden, gelang uns mit immensem Einsatz, einer deutschlandweiten Unterschriftenaktion, dem Einbeziehen von Politikern bis in den Bundestag hinein und vielen, vielen Überzeugungsgesprächen, was zunächst unmöglich erschien: Im Jahr 2020 wurde zuerst der eingewachsene Nagel der Podologie als Arbeitsgebiet zugeordnet, jetzt erfolgt die Aufnahme der Nagelkorrektur in die Heilmittelrichtlinie“, erklärt podo deutschland Präsidentin Ruth Trenkler. „Das ist der Beweis, dass sich mit Beharrlichkeit, Fachkompetenz und einem starken Verband im Rücken buchstäblich Berge versetzen lassen. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen Patienten, Kollegen und auch Ärzten, die uns mit Fotodokumentationen und mit ihrem Protest unterstützt haben.“

So geht es weiter

Die Verhandlungen über den Leistungsumfang und die Preise mit dem GKV-Spitzenverband laufen bereits und sollen bis zum 30. Juni abgeschlossen sein. Beteiligt sind die maßgeblichen Verbände – podo deutschland, der Verband Deutscher Podologen (VDP) e. V. und der Bundesverband für Podologie e. V. Das podo deutschland Verhandlungsteam bilden dabei Martina Schmidt, Vizepräsidentin und 1. Vorsitzende des Landesverbandes Hessen-Thüringen, Sindy Burow, Beisitzerin und 1. Vorsitzende des Landesverbandes Berlin-Brandenburg, sowie Klaus Rössler, Vizepräsident und Finanzvorstand und 1. Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg.

[Aktualisiert am 01.03.2022]

Quellen: podo deutschland | Gemeinsamer Bundesausschuss

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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