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15. Dezember 2016
Redaktion

DDG schreibt Medienpreise 2017 aus

Diabetes mellitus steht für sehr komplexe chronische Erkrankungen mit schwerwiegenden Folgen. Da zum Beispiel der Typ-2-Diabetes lange Zeit keine belastenden Symptome verursacht, ist es nicht ganz leicht, den Betroffenen und ihren Angehörigen zu vermitteln, wie ernst sie den Diabetes und seine Therapie nehmen müssen. Zusammen mit einem Geflecht aus Mythen und Vorurteilen kann mitunter eine Situation entstehen, die die Therapie erschwert. Aufklärung tut Not: Daher schreibt die Deutsche Diabetes Gesellschaft zum vierten Mal die DDG Medienpreise in drei Kategorien aus. Beiträge zum Thema Diabetes können bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.

Die DDG vergibt drei Preise in den Kategorien „Text“ (Artikel der Tages- und Wochenpresse, aus Zeitschriften sowie im Internet veröffentlichte Text-Beiträge), „Hörfunk“ und „Fernsehen“. Die Preise sind mit jeweils 2.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Journalistinnen und Journalisten, denen es in ihren Beiträgen gelingt, das Wissen zum Beispiel über Prävention, Diagnostik und Behandlung der Krankheitsbilder Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2 für die Bevölkerung verständlich aufzubereiten und so über die chronische Erkrankung aufzuklären.

In das Auswahlverfahren einbezogen werden Veröffentlichungen, die zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017 im deutschsprachigen Raum publiziert wurden. Wissenschaftliche Publikationen in medizinischen Fachzeitschriften werden bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt.

Den Wettbewerbsbeitrag sowie einen kurzen tabellarischen Lebenslauf des Bewerbers nimmt bis zum 31. Juli 2017 die Pressestelle der DDG entgegen. Über die Auswahl der Gewinner entscheidet eine Jury unter Leitung der DDG. Die Preisvergabe wird auf der Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (10. bis 11. November 2017, Mannheim) erfolgen. Die persönliche Teilnahme der Preisträger ist ausdrücklich erwünscht.

 Weitere Informationen zur Ausschreibung:

In das Auswahlverfahren werden Presseveröffentlichungen (print und online) sowie Beiträge aus Hörfunk und Fernsehen einbezogen, die zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Juli 2017 im deutschsprachigen Raum publiziert wurden und einem breiten Publikum Informationen aus dem Gebiet der Diabetologie vermitteln. Wissenschaftliche Publikationen in medizinischen Fachzeitschriften werden bei der Vergabe der Preise nicht berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen:

Bitte schicken Sie Ihren Wettbewerbsbeitrag sowie einen kurzen tabellarischen Lebenslauf nebst Foto (bitte Copyright angeben) bis zum 31. Juli 2017 an die Pressestelle der DDG.

Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)
Pressestelle
Dagmar Arnold
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart

Bitte beachten Sie:

Autoren können sich jeweils nur mit einem Beitrag bewerben. Serienbeiträge können aufgrund des Umfangs leider nicht angenommen werden.

Reichen Sie Ihren Beitrag bitte per E-Mail ein:

 Kurzer Lebenslauf mit Foto (650 x 370 px und Angabe zum Copyright) des Bewerbers als Word- oder PDF-Datei

  • Print-Beitrag als PDF
  • Audiobeitrag mp3- oder mp4-Datei, inkl. Sendemanuskript als PDF
  • Beiträge/Artikel, die im Internet veröffentlicht wurden, mit Link und Textfassung als PDF
  • TV-Beiträge als mp3- oder mp4-Datei, inkl. Sendemanuskript als PDF

 TV-Beiträge mit hohem Datenvolumen bitte als DVD (zwei Kopien) per Post an die DDG Pressestelle schicken. Hierzu folgende Angaben mitliefern: Name und Adresse des Autors und/oder der Redaktion, Titel des Beitrags, Sendeformat/Sendereihe, Sendedatum und Zielgruppe (ggf. Link, falls Beitrag im Web abrufbar).

 Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury unter Leitung der DDG. Der Preis kann auf Vorschlag der Jury geteilt werden, wenn zwei gleichwertige und preiswürdige Bewerbungen in einer Kategorie vorliegen. Gelangt die Jury zu der Einschätzung, dass preiswürdige Publikationen bis zum Meldeschluss dieser Ausschreibung nicht vorliegen, wird der Preis nicht vergeben.

 Die Preisvergabe erfolgt auf der Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft 2017 (10. bis 11. November 2017, Mannheim). Die persönliche Teilnahme der Preisträger ist ausdrücklich erwünscht. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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