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4. April 2008
Redaktion
Handwerkskammer Düsseldorf

„Geprüfter Fußtherapeut“ untersagt

Der Handwerkskammer Düsseldorf wurde vom Nordrhein-Westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales untersagt, ihre Fortbildungsprüfung mit dem Abschluss „Geprüfte Fußtherapeutin/Geprüfter Fußtherapeut“ weiter durchzuführen. Dieser wird seit April 2007 von der Kammer angeboten.
Warndreieck
Foto: vegefox/Adobe Stock

In einem Schreiben erklärte das Ministerium, dass die Fortbildung in wesentlichen Teilen mit dem Podologen- und dem Heilpraktikergesetz nicht im Einklang steht. Die Diagnosestellung, die Behandlung von Haut- und Nagelerkrankungen, die Fußtherapie und die Fußreflexzonenmassage stellen Ausübung von Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar, so das Ministerium weiter. Auch gegen die Berufsbezeichnung „Geprüfter Fußtherapeut“ meldete das Ministerium Bedenken an: „Therapie“ bedeute Krankenbehandlung, das heißt Heilkundeausübung. Zudem könnte diese Berufsbezeichnung auch ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) darstellen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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