Ich bin dann mal im Urlaub!
[Abo] Der Sommer ist die Haupturlaubszeit, doch das Thema beschäftigt Arbeitgebende und Arbeitnehmende das ganze Jahr über. Rechtsanwalt Hans-Günter Huber gibt Einblicke in die Rechte und Pflichten rund um den Urlaub.
![](https://der-fuss.de/wp-content/uploads/2023/07/73015d0c4ce66aa5f2e496c48b18069b-bindann_1.jpg)
Seine gesetzliche Grundlage findet der Urlaub im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Etwas anderes gilt, sofern der Urlaub tarif- oder individualvertraglich abweichend geregelt ist. § 3 BUrlG regelt, dass jede*r Arbeitnehmende jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub hat. Arbeitnehmende mit einer 5-Tage-Woche, haben allerdings demnach nur Anspruch auf 20 Urlaubstage. Als Faustregel kann man sich daran orientieren, dass Arbeitnehmende immer mindestens vier Arbeitswochen Urlaub haben. Sollte es zu Bruchteilen kommen, wird ab einem halben Tag auf- und andernfalls abgerundet (§ 5 II BUrlG). Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht als Urlaubstage.