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16. April 2024
Redaktion
Deutsche Diabetes Gesellschaft

Krankenhausreform: "Medizin gehört in die Hände von Ärzten"

Die DDG veröffentlichte ein Statement zum geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).
Arzt
Foto: Syda Productions/Adobe Stock
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) erklärt, dass Medizin in die Hände von Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften gehört.

Zur Anhörung der Bundesländer im Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 17. April 2024 bezüglich des geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erklärt Professor Dr. med. Andreas Fritsche, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG):

„Medizin gehört in die Hände derjenigen, die sie am besten verstehen: Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte. Die Einbeziehung der medizinischen Fachgesellschaften in den Prozess der Leistungsdefinition und -bewertung von Krankenhäusern ist daher unerlässlich, um Qualität und Sicherheit der Therapie für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Mit wachsender Sorge beobachten wir jedoch, dass das KHVVG vor allem auf den Schreibtischen von Gesundheitsökonomen geplant wird. So kann das Vorhaben den Anforderungen an einen patientenorientierten und nachhaltigen Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft nicht gerecht werden.

Es ist inakzeptabel, dass die kompetente und leitliniengerechte Versorgung von etwa 9 Millionen Menschen mit Diabetes – Tendenz steigend! – auch mit dem KHVVG wohl nicht flächendeckend sichergestellt sein wird. Wir appellieren an die Politik, der „Sprechenden Medizin“ endlich den Stellenwert einzuräumen, den sie verdient. Sie darf nicht länger im Schatten von Apparate-, Prozeduren- und Fallpauschalenmedizin stehen – wie es auch nach der Reform droht.

Im Sinne der Patientinnen und -patienten, die mit einem Diabetes im Krankenhaus sind, und aller an ihrer Versorgung Beteiligten hoffen wir, dass sich die politisch Verantwortlichen am 17. April in einem einig sind: Versorgungsqualität erwächst aus Fachkompetenz und diese muss adäquat finanziell sowie personell gefördert werden.“

Diese Punkte werden gefordert

Die DDG fordert:

  1. Eine strukturierte Diabetes-Erkennung und -Versorgung in allen Krankenhäusern sicherzustellen, unterstützt durch DDG-zertifizierte Versorgungsstrukturen und umfassende Fort- und Weiterbildung.
  2. Einen besonderen Schutz vulnerabler Gruppen, einschließlich Kinder, multimorbider älterer Menschen mit Diabetes und Menschen mit Typ-1-Diabetes, durch spezialisierte Pflege und zeitintensive ärztliche Betreuung.
  3. Eine gesicherte Finanzierung von nachgewiesener Versorgungsqualität, indem Krankenhäuser mit Diabetesbehandlungsstrukturen finanzielle Zuschläge erhalten.

Quelle: DDG

Krankenkassen erhalten mehr Hinweise auf Korruption

Die Krankenkassen haben 2016 und 2017 deutlich mehr Hinweise auf mögliche Korruption und andere finanzielle Unregelmäßigkeiten erhalten als in den Jahren zuvor. Bei den Fehlverhaltensbekämpfungsstellen der Kassen seien gut 25.000 derartige Meldungen von extern eingegangen, teilte der GKV-Spitzenverband  bei der Vorstellung des Tätigkeitberichtes „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Berichtszeitraum 2016/2017“. Er beschreibt die Schwerpunkte der Arbeit im abgeschlossenen Berichtszeitraum, führt die Ergebnisse der Tätigkeitsberichte mit. Im Zeitraum 2014/2015 seien es lediglich rund 16.800 gewesen. Somit gab es einen Anstieg von innerhalb von zwei Jahren von 4191 Fällen.

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