Folgen Sie uns
14. Mai 2020
Redaktion

Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für die Podologie

Wie können Podologinnen und Podologen während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für sie entwickelt.
Grafik: BGW

Der Standard für die Podologie bietet eine Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten und konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus in podologischen Praxen bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur für die Beratung sowie zur Überwachung durch den Aufsichtsdienst der BGW.

Empfohlene Schutzmaßnahmen

Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Patienten oder Patientinnen werden gebeten, sich nach Betreten der Praxis die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
  • Ausreichende Schutzabstände
  • Belegungsdichte von Arbeitsbereichen entzerren
  • Mund-Nasen-Bedeckung für Beschäftigte und Patienten
  • Optimierte Lüftung aller Praxisräume
  • Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz

Aktuelle Infos online und per Telefon

Foto: Eakrin/Adobe Stock
Draufsicht
Zurück
Speichern
Nach oben