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11. Oktober 2023
Redaktion
Sektorale Heilpraktikererlaubnis

Podolog*innen in Hessen empört über Sozialministerium

Der podo deutschland Landesverband Hessen-Thüringen ist verärgert über das hessische Sozialministerium. Dort hat man einen Erlass verfügt, der die Berufsgruppe der Podolog*innen in Hessen schlechter als alle anderen Therapeut*innen stellt.
Porträtfoto
Foto: podo deutschland
podo deutschland Präsidentin Martina Schmidt

Hintergrund: Therapeut*innen können eine sogenannte „Sektorale Heilpraktikererlaubnis“ erhalten. Damit können weitergebildete Therapeut*innen eigenständige Anamnesen vornehmen und die Behandlung von Patientinnen und Patienten ohne Verordnung der Hausarztpraxis vornehmen. Das bedeutet, Diagnose, Rezept und Therapie finden unter einem Dach statt. So spart der Patient sich den Weg zum Arzt, der Podologe kann mehr Zeit für die Befundung und Diagnose aufwenden. Dadurch ist zu erwarten, dass die Behandlung der Beschwerden effektiver erfolgt.

Das Sozialministerium hat in seinem Erlass die Erlaubnis allen anderen Therapeut*innen (Ergo-, Logopäden und den Physiotherapeuten) erteilt, nicht aber den Podolog*innen. Diese Erlaubnis wurde den Podologen jedoch in allen anderen Bundesländern außer in Hessen und dem Saarland sowie einigen Teilen in Niedersachsen erteilt. Mit dieser solitären Regelung seien die hessischen Podologen nicht zufrieden, berichtet der Berufsverband.

„Affront gegen die Berufsgruppe der Podologen“

Die 1. Vorsitzende des Landesverbandes Hessen-Thüringen und zugleich Präsidentin des Deutschen Verbandes für Podologie (ZFD) e. V., Martina Schmidt (Steinau), sieht in der vom Sozialministerium getroffenen Regelung eine Benachteiligung der Berufskollegen und eine Schlechterstellung der Patienten in Hessen. Sie betont: „Wir empfinden die hessische Regelung als fragwürdigen Willkürakt und als Affront gegen die Berufsgruppe der Podologen.“

Schmidt weist darauf hin, dass alle Therapeut*innen für die Zulassung als Sektoraler Heilpraktiker eine gleich lange Weiterbildung und Prüfung absolvieren müssen. „Diese offensichtliche Schlechterstellung der Podologen gegenüber den anderen therapeutischen Berufsgruppen in Hessen ist mit nichts zu rechtfertigen. Die Regelung muss das Sozialministerium dringend wieder einkassieren und für alle Therapeuten zum Wohle der Patienten gleich fassen“, sagt Schmidt.

Der Verband hat alle demokratischen Fraktionen im Hessischen Landtag angeschrieben und um Stellungnahme zu diesem Missstand gebeten. Alle der angeschriebenen Fraktionen hätten fachlich fundiert geantwortet. Einzig die CDU-Fraktion habe gar nicht geantwortet.

 

Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) Landesverband Hessen-Thüringen e. V.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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