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10. November 2021
Redaktion

thevea Starter: Onlinetool für Heilmittelerbringende

Die Thevea GmbH, Teil der Opta Data Gruppe, bietet mit „thevea Starter" ein Onlinetool, das es Heilmittelerbringenden ermöglichen soll, einfach, schnell und sicher in die digitale Abrechnung einzusteigen.



Foto: thevea GmbH

Das Tool kann auf jedem Endgerät genutzt werden, ohne dass die Installation einer Software oder gar zusätzliche Hardware in Form eines Barcode-Scanners notwendig ist. Dabei soll thevea Starter durch eine integrierte Verordnungsprüfung vor Absetzungen schützen. Dank intuitiver Scan-App können Verordnungen laut Anbieter sogar automatisch per Smartphone ausgelesen werden.

Die Daten der Verordnungen können per Scan-App in die Anwendung übertragen werden. Dafür wird lediglich der Barcode einer Verordnung mit einem Smartphone gescannt. Sofort überprüft das Tool automatisch die Behandlungsdaten und die korrekte Ausstellung der Verordnung. Anschließend werden die Daten datenschutzkonform mit nur einem Klick direkt an das Opta-Data-Rechenzentrum übermittelt. Zeitgleich hat der Anwender einen transparenten Überblick darüber, welche Summen exakt zu erwarten sind. Nachträgliche Absetzungen durch die Kostenträger werden so ausgeschlossen.

Mit dem „thevea eVO-Check” konnte die Opta Data Gruppe nach eigenen Aussagen bereits mehr als 17.000 Therapeutinnen und Therapeuten vor Absetzungen schützen. Mit thevea Starter sein nun der nächste Schritt in die digitale Abrechnung möglich. Zunächst ist thevea Starter für die Berufsgruppen Logopädie und Podologie verfügbar. Im zweiten Schritt wird der Anwenderkreis auch auf Physio- und Ergotherapie erweitert. Der Preis beginnt ab 19,90 Euro pro Monat.

 

Quelle: thevea GmbH | Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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