Zweiter Lockdown ab Mittwoch
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie (medizinische Fußpflege), bleiben weiterhin möglich.
Dafür müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Buchhandlungen, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ebenfalls ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb.
Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot. Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.
Die bisher geltenden Einschränkungen für private Zusammenkünfte und Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen. Für die Weihnachtstage gelten Sonderregelungen.
Nähere Einzelheiten sind den Corona-Verordnungen der jeweiligen Bundesländer zu entnehmen.