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15. Juni 2021
Cornelia Meier
Leistungsvergütung

Ab 1. Juli gelten neue Preise für die Podologie

Ab Juli werden die Preise in der Podologie erhöht, berichtet der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e. V. Die Preisvereinbarung gilt für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der gesetzlichen Krankenversicherung und ist bis 30. Juni 2022 gültig.

Geldscheine
Foto: Africa Studio/Adobe Stock

Folgende Preise sind von Podologinnen und Podologen ab dem 01. Juli 2021 abzurechnen

HPNR
Bezeichnung
Vergütung
davon Zuzahlung (nachrichtlich)
78010
Podologische Behandlung (klein)
29,35 €
2,94 €
78020
Podologische Behandlung (groß)
42,00 €
4,20 €
78030
Podologische Befundung
2,00 €
0,20 €
79933
Hausbesuch, ärztlich verordnet, inkl. Wegegeld
16,50 €
1,65 €
79934
Hausbesuch in soz. Einrichtungen inkl. Wegegeld
9,50 €
0,95 €

Die neuen Preise gelten für alle Behandlungen ab dem 01. Juli 2021 und beziehen sich auch auf die ebenfalls angehobenen Hausbesuchspositionen.

Die Vergütung der Position 78020 nach § 1 Abs. 2 setzt sich dabei aus 29,50 € für die therapeutische Leistung, 8,00 € für die Vor-, Nachbereitung und Dokumentation und 4,50 € für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Raumes und der Instrumente sowie die für die podologische Therapie üblicherweise erforderlichen Hygienemaßnahmen des Therapeuten zusammen.

Aus 16,85 € für die therapeutische Leistung, 8,00 € für die Vor-, Nachbereitung und Dokumentation und 4,50 € für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Raumes und der Instrumente sowie die für die podologische Therapie üblicherweise erforderlichen Hygienemaßnahmen des Therapeuten setzt sich die Vergütung der Position 78010 nach § 1 Abs. 2 zusammen.

Für Behandlungen, die ab dem 01. Juli 2022 stattfinden, sind pro Behandlung folgende Preise abzurechnen

HPNR
Bezeichnung
Vergütung
davon Zuzahlung (nachrichtlich)
78010
Podologische Behandlung (klein)
30,70 €
3,07 €
78020
Podologische Behandlung (groß)
44,00 €
4,40 €
78030
Podologische Befundung
3,00 €
0,30 €
79933
Hausbesuch, ärztlich verordnet, inkl. Wegegeld
17,50 €
1,75 €
79934
Hausbesuch in soz. Einrichtungen inkl. Wegegeld
10,00 €
1,00 €

Seit 1. Juli 2019 gibt es bundesweit einheitliche Preise für alle Heilmittelerbringer – der Grund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Vorher galten in jedem Bundesland und für jede Kassenart unterschiedliche Preise für Physiotherapie, Ergotherapie oder Podologie.

 

Quelle: Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e. V./Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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