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31. März 2020
Redaktion

Ausnahmeregelungen für die Versorgung mit Heilmitteln verlängert

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie gibt es weitere Sonderregelungen für die Versorgung mit Heilmitteln, um Patienten, Arztpraxen und Therapeuten zu entlasten. Die Erbringung der Therapie kann flexibler gestaltet werden, um unnötige Arztkontakte zu vermeiden. Heilmittelerbringer können für die Abrechnung notwendige Änderungen oder Ergänzungen auf dem Verordnungsblatt ohne erneuten Arztkontakt selbst vornehmen. Des Weiteren wird eine Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen ermöglicht, Verordnungen können jeweils zeitnah – also auch mehr als einmal pro Monat – abgerechnet werden. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten für telemedizinische Leistungen in vielen Heilmittelbereichen erweitert, sofern dies aus therapeutischer Sicht sinnvoll ist. Die Empfehlungen finden Sie hier.

Grafik: iwona golczyk/pixelio.de

Schon zuvor hatten sich die Kassenverbände auf Bundesebene auf eine Reihe von Ausnahme-Regelungen für Verordnungen von Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Podologie sowie Ernährungstherapie verständigt.

Bei Heilmittel-Verordnungen, die nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt worden sind, muss die Behandlung nach den neuen Regelungen nicht mehr innerhalb von 14 Tagen (bzw. 28 Tagen im Falle von Podologie und Ernährungstherapie) beginnen. Außerdem kann die Behandlung für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, wenn zum Beispiel der Patient wegen der Coronavirus-Pandemie seine Termine nicht wahrnehmen kann oder will oder wenn der Therapeut nicht zur Verfügung steht. Normalerweise dürfen zwischen den Behandlungsterminen nur 14 Tage liegen. Jetzt verzichten die Krankenkassen darauf, die Einhaltung dieser Frist zu prüfen. Dies gilt für alle Rezepte, bei denen die letzte Behandlung vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar erfolgte.

Empfehlungen zum dritten Mal aktualisiert

Die Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) wurden am 31. März 2020 aktualisiert. Im Bereich der Videobehandlung erfolgte eine Erweiterung. Diese ist nun auch für die Ernährungstherapie und bei der Schlucktherapie für SCZ (Störung des oralen Schluckaktes) durchführbar. Explizit stellen die Empfehlungen klar, dass die telefonische Beratung weiterhin nur bei der Ernährungstherapie möglich ist.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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