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8. November 2021
Redaktion

Blankoverordnung: Klausur der maßgeblichen Berufsverbände

Am letzten Oktoberwochenende trafen sich die drei maßgeblichen Podologie-Verbände, um über die Ausgestaltung des Vertrags nach § 125a SGB V über die Erbringung von Leistungen auf Basis von Blankoverordnungen zu beraten.

Foto: podo deutschland

In einem harmonischen und kollegialen Miteinander wurden die einzelnen Komponenten, wie beispielsweise Begriffsbestimmungen, Umfang der Diagnosegruppen, Dauer von Therapie und Frequenzen der Behandlungseinheiten, Richtwerte zur Versorgungsgestaltung sowie weitere Themen intensiv mit Unterstützung der anwesenden Rechtsberater besprochen und einvernehmlich fixiert, berichten die Verhandlungspartner. Im nächsten Schritt soll nun eine vertragliche Ausgestaltung erfolgen, die dann noch vor Weihnachten dem GKV-Spitzenverband vorgelegt werden soll.

Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.

 

Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V. | Bundesverband für Podologie e. V. | Verband Deutscher Podologen (VDP) e. V.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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