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30. Januar 2023
Redaktion

BSK informiert in neuer Broschüre über Heilmittel-Richtlinie

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat eine aktualisierte Version seiner Broschüre „ABC Heilmittel-Richtlinie“ veröffentlicht.



Foto: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patient*innen überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten.

In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmittel-Richtlinie“ des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) stellt die Autorin, Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, die neuen Bestimmungen vor. Ziel war es dabei, die bisherige Richtlinie zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen der Patient*innen anzupassen.

Die Broschüre, die sich an Ärzten*innen, Therapeuten*innen und Patienten*innen richtet, kann beim BSK online bestellt oder telefonisch unter 06294-428170 bestellt werden.

 

Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. | Redaktion: Cornelia Meier

Bundesrat billigt Gesetz für schnellere Arzttermine

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gebilligt, das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern soll. Der Bundestag hatte das Vorhaben am 14. März 2019 verabschiedet und zugleich umfassende Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen.

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Foto: Eakrin/Adobe Stock
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