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15. Januar 2020
Redaktion

Bundesversicherungsamt wird Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat einen neuen Namen. Seit dem 1. Januar 2020 heißt es Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Mit dem Namen soll zum Ausdruck kommen, was inhaltlich längst vollzogen ist - die stetige Weiterentwicklung des früheren BVA von einer Aufsichtsbehörde zu einem Bundesamt mit weiteren vielschichtigen Verwaltungs- und Finanzierungsaufgaben.

Foto: BAS

„Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist“, sagte dazu BVA-Präsident Frank Plate.

Das Amt führt unter anderem die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt die Behörde wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Weitere Aufgaben sind zudem die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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