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15. September 2020
Redaktion

Corona-Schutzschirm: Unterschiedliche Unterstützung für Heilmittelerbringer

Auch für Heilmittelerbringer hatte die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Krise einen Schutzschirm aufgespannt. Bis zum 30. Juni konnten Praxen mit Kassenzulassung Ausgleichszahlungen beantragen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (19/21308) hat das Bundesministerium für Gesundheit nun Summen genannt.

Euroscheine
Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Heilmittelerbringer haben demnach bis Mitte Juli 2020 im Rahmen des Corona-Schutzschirms 810 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen erhalten. Mehr als die Hälfte davon ging an Physiotherapeuten. Dabei betrug die durchschnittliche Ausgleichszahlung je Heilmittelerbringer nach den Angaben der Bundesregierung rund 14900 Euro. Podologen erhielten im Durschnitt rund 4700 Euro, Logopäden rund 19400 Euro, Masseure rund 12600 Euro, Physiotherapeuten rund 17400 Euro und Ergotherapeuten rund 15800 Euro.

Bei den Ausgleichszahlungen handelte es um eine Einmalzahlung in Höhe von meist 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hatte.

Anträge konnten von den Heilmittelerbringern zwischen dem 20. Mai 2020 und dem 30. Juni 2020 gestellt werden. Insgesamt wurden an 3485 Podologen rund 16,4 Millionen Euro ausbezahlt.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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