- Der Antrag auf die Auszahlung der Ausgleichszahlungen kann frühestens ab 20.05.2020 und muss bis zum 30.06.2020 in elektronischer Form gestellt werden.
- Einen verbindlichen Antrag ist ab dem 20.05.2020 bei (www.zulassung-heilmittel.de) erhältlich.
- Eine Übersendung des Antrags ist nur an die hierfür bestimmten E-Mailpostfächer möglich. Anträge an andere Postfächer oder per Post sowie formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.
- Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach der Rechtsverordnung vom 4. Mai 2020 und den Durchführungsbestimmungen des GKV-Spitzenverbandes.
- Die Ausgleichszahlungen werden ausschließlich auf die Bankverbindung erfolgen, die bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE-IK) gemeldet ist. Sofern Sie ein Abrechnungszentrum dort hinterlegt haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Abrechnungsdienstleister.
- Bitte beachten Sie, dass derzeit keine telefonischen Anfragen zum Rettungsschirm beantwortet werden können.
Die Regelungen sollen die Sicherstellung der Versorgung mit Heilmittelleistungen gewährleisten. Insgesamt stellen die Krankenkassen auf Anordnung der Bundesregierung dafür rund 970 Millionen Euro zur Verfügung. In einem Schreiben hat sich Gesundheitsminister Jens Spahn an die Heilmittlererbringer gewandt, über den Rettungsschirm informiert und sich ausdrücklich für deren “großartigen Einsatz” bedankt.