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27. April 2021
Redaktion

Corona und Podologie

Worauf müssen podologische Praxen achten? Die BGW hat den Branchenstandard überarbeitet und an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS angepasst.

Grafik: BGW

Die wichtigsten Änderungen (aktualisiert: 26.04.2021) für diese Berufsgruppe gegenüber der Version vom 20.05.2020 sind:

  • Praxen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
  • Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum.
  • Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz.
  • Für Patientinnen und Patienten gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
  • Die Verwendung von FFP2-Masken beim Behandeln von Patientinnen und Patienten ist präzisiert.

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Corona-Hilfen für den zweiten Lockdown

Bisher sind 85.343 Anträge für die Überbrückungshilfe II ("Novemberhilfe") gestellt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/24628) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24628) hervor. Die Hilfsgelder sollen Umsatzeinbrüche durch die umfangreichen Schließungen abfedern.

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Foto: Eakrin/Adobe Stock
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