Corona und Podologie
Worauf müssen podologische Praxen achten? Die BGW hat den Branchenstandard überarbeitet und an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS angepasst.
Die wichtigsten Änderungen (aktualisiert: 26.04.2021) für diese Berufsgruppe gegenüber der Version vom 20.05.2020 sind:
- Praxen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
- Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum.
- Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
- Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz.
- Für Patientinnen und Patienten gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
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Die Verwendung von FFP2-Masken beim Behandeln von Patientinnen und Patienten ist präzisiert.
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