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16. Dezember 2019
Redaktion

Diabetes und Straßenverkehr

Fast alle Diabetespatienten dürfen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen – sowohl am Steuer eines Privat-Pkw als auch beruflich als Taxi-, Bus- oder Lkw-Fahrer. Darauf hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hingewiesen. In der Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ gibt es nun neue Hinweise, die zur Sicherheit betragen sollen.

Autofahren
Foto: juefraphoto/Fotolia

Die Leitlinie gibt in patientenverständlicher Sprache den Stand der Wissenschaft wieder und soll Betroffenen eine Orientierung bieten. Sie ist eine Ergänzung zur bereits bestehenden wissenschaftlichen Leitlinie, die sich an Ärzte, Diabetesberater, Psychologen sowie Behörden richtet.

In Deutschland ist laut der DDG schätzungsweise jeder zehnte Führerscheininhaber zucker­krank. Viele Menschen haben laut der Fachgesellschaft die Vorstellung, dass Menschen mit Diabetes im aktiven Straßenverkehr deutlich mehr Unfälle verursachen als Gesunde.

„Untersuchungen zeigen jedoch, dass eine Diabeteserkrankung per se nicht die Unfall­häufigkeit erhöht“, erklärte der Mediensprecher der DDG, Baptist Gallwitz. Auch ein hoher Langzeitblutzuckerwert oder eine Insulintherapie seien per se zunächst kein Sicherheitsrisiko, so der stellvertretende Direktor der Medizinischen Klinik IV am Universitätsklinikum Tübingen.

Allerdings könne sich das Unfallrisiko für Menschen mit Diabetes deutlich erhöhen, wenn die Therapie nicht sorgfältig erfolge und es wiederholt zu Unterzuckerungen komme. Die DDG rät Patienten mit Insulinbehandlung daher, vor jedem Fahrtantritt den Blutzucker zu messen. Liege dieser unter 90mg/dl (5 mmol/l) sei eine Kohlehydratzufuhr dringend zu empfehlen.

Bei längeren Fahrten empfiehlt die DDG mindestens eine dreistündliche Blutzuckermessung. Außerdem müssten Menschen mit Diabetes Beeinträchtigungen, die aus Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes entstehen, realistisch einordnen.

Sehstörungen durch eine diabetische Netzhauterkrankung oder sensorische Wahrneh­mungsprobleme aufgrund eines diabetischen Fußsyndroms könnten zum Beispiel ein großes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr sein. „Patienten müssen hier sehr genau über Einschränkungen ihrer Fahrtauglichkeit aufgeklärt werden, aber auch darüber, ob diese Einschränkungen beispielsweise mit technischen Maßnahmen kompensiert werden können“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

Die Patientenleitlinie will Menschen mit Diabetes darüber hinaus unterstützen, ihre Rechte gegenüber Ärzten und Behörden zu wahren. Denn noch immer stellen Fahrerlaubnisbehörden oder Begutachtungsstellen die Fahreignung der Diabetespatienten infrage. „Gutachten werden jedoch häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt oder nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt. Patienten verlieren dann unnötigerweise ihre Fahrerlaubnis“, kritisiert Ebert, der ebenfalls Koordinator und Mitautor der Patientenleitlinie ist. Dank dieser Leitlinie sei es für Patienten auch deutlich einfacher, gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorzugehen und einen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. „Aber auch gegenüber Ärzten können Betroffene jetzt sicherer auftreten und gegebenenfalls medizinisch begründete Fahrverbote hinterfragen“, stellt Ebert klar.

In der Patientenleitlinie sind darüber hinaus unter anderem Informationen zu nachstehenden Themen enthalten:

  • Empfehlungen für Kraftfahrer mit Diabetes unter Behandlung mit Sulfonylharnstoffen und/oder Insulin
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
  • Informationen zu Unterzuckerungen
  • Was ist zu tun, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen ein Gutachten fordert?

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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