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31. August 2021
Redaktion

Die Digitalisierung des „gelben Scheins“ beginnt

Am 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Sie soll die bisherige Abwicklung über Papierausdrucke mit mehreren Durchschriften nach und nach ersetzen.

Foto: VIA DA VINCI.dialog GmbH

Die Digitalisierung hält im Gesundheitswesen weiter Einzug. Als Nächstes wird die eAU in den Arztpraxen künftig digital erstellt und an die Krankenkassen versandt. Der Patient oder die Patientin erhält dann nur noch einen zweifachen Ausdruck: einen zur Vorlage beim Arbeitgeber und einen für die persönliche Ablage. Dies gilt für alle gesetzlich Versicherten sowie für geringfügig Beschäftigte.

Ab 1. Juli 2022 soll auch dieses Vorgehen durch ein rein digitales Verfahren ersetzt werden. Denn dann werden die Krankenkassen die Arbeitgeber über die Krankschreibung und auslaufende Entgeltfortzahlungen informieren. So soll das gesamte Verfahren nicht nur beschleunigt werden, sondern auch die Papier- und Druckkosten für die täglich mehreren Hunderttausend ausgestellten Bescheinigungen entfallen. Darüber hinaus soll die fristgemäße Meldung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährleistet werden und mögliche Krankengeldzahlungen sollen schneller erfolgen können.

Übergangszeit bis zum 31. Dezember

Arztpraxen benötigen für die digitale Erstellung und Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine entsprechende technische Ausstattung. Da noch nicht alle Praxen über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021 erwirkt. Bis dahin kann der „gelbe Schein“ also noch genutzt werden.

 

Quelle: VIA DA VINCI.dialog GmbH | Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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