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17. Januar 2023
Redaktion

Digitale Gesundheitsanwendungen noch nicht in der Versorgung angekommen

"Apps auf Rezept" sind noch nicht in der Versorgung angekommen. Diese Blianz zieht der GKV-Spitzenverband in seinem Bericht zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA für den Zeitraum vom 1.September 2020 bis 30. September 2022. 

Foto: Mihai Simonia/Adobe Stock

Seit Anfang 2022 bewegt sich die monatliche Menge der eingelösten Freischaltcodes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGA. Insgesamt wurden bis Ende September rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen.

„Mit viel Vorschusslorbeeren sind DiGA in die Versorgung gestartet. Aber den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden. Die Gesundheits-Apps stecken auch nach über zwei Jahren noch in den Kinderschuhen”, kritisiert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. “Dabei sehen wir durchaus großes Potenzial, wie DiGA die Patientinnen und Patienten beim Erkennen oder Überwachen von Krankheiten unterstützen können. Die unverändert hohe Quote von DiGA auf Probe zeigt aber, dass oftmals noch offenbleibt, was die Angebote wirklich bringen. Trotz dieser unklaren Evidenzlage rufen die herstellenden Unternehmen beliebig hohe Preise auf und der gesetzlichen Krankenversicherung sind im ersten Jahr bei dieser Preisspirale nach oben die Hände gebunden. Hier sollte der Gesetzgeber schleunigst einen Riegel vorschieben. Die Krankenkassen sollen eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern und keine Wirtschaftsförderung mit Beitragsgeldern betreiben.” 

Bei der Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis fehle häufig der Nachweis über den medizinischen Nutzen, erklärt der GKV-Spitzenverband. Deshalb würden zwei Drittel der DiGA nur vorläufig, zur Probe, aufgenommen. Hinzu komme die mangelnde Wirtschaftlichkeit. Herstellende Unternehmen können im ersten Jahr der Aufnahme einen beliebig hohen Preis festlegen, der von der gesetzlichen Krankenversicherung für diesen Zeitraum erstattet werden muss, unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde oder nicht. Das Preisspektrum reicht dabei von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 952 Euro für 90 Tage.

Preissteigerungen oft bei Apps mit fehlendem Nutzennachweis

Die Auswertung zeige, dass die durchschnittliche Preishöhe von DiGA mit fehlendem Nutzennachweis deutlich steigt. Die Preisentwicklung der durchschnittlichen Herstellerpreise dauerhaft aufgenommener DiGA ist hingegen konstant bis leicht sinkend. Im Durchschnitt liegen die Herstellerpreise für eine DiGA bei 500 Euro – in der Regel für ein Quartal. Die Herstellerpreise sind damit gegenüber dem Durchschnittswert aus dem ersten Jahr der DiGA nochmals um 20 Prozent gestiegen. “Auch die zum 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Höchstbeträge begrenzen dieses sehr hohe Preisniveau nicht nennenswert. Vielmehr eröffnen sie den DiGA-Herstellenden auch über das erste Jahr hinaus große Spielräume für hohe Preise”, so der GKV-Spitzenverband.

„Es gibt augenscheinlich keinen Zusammenhang zwischen Preishöhe und Nutzen. Ganz im Gegenteil: Selbst bei DiGA, die ihren Patientennutzen nicht innerhalb eines Jahres belegen konnten und deren Erprobungszeitraum deshalb verlängert wurde, kam es zu deutlichen Preiserhöhungen. Wenn man bedenkt, dass DiGA derzeit ausschließlich ein Add-on zur bestehenden Versorgung sind, führt diese beliebige Preisbildung und die zusätzliche Möglichkeit der Preiserhöhung im Erprobungszeitraum zu großen Verwerfungen bei der Vergütung von GKV-Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen. Das unterläuft jeglichen Maßstab der Wirtschaftlichkeit in der GKV. Wenn es für die Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert gibt, dann sollte überlegt werden, ob das Geld der Beitragszahlenden nicht an anderer Stelle besser eingesetzt wäre“, so Stoff-Ahnis.

Forderungen des GKV-Spitzenverbandes

Damit DiGA in der Versorgung ankommen, sollten aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ausschließlich DiGA mit einem klaren medizinischen Nutzen aufgenommen werden. Außerdem müsse das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben, indem die verhandelten Preise vom ersten Tag der Aufnahme in die Regelversorgung gelten. Zudem sei eine Harmonisierung der Rahmenbedingungen für DiGA mit anderen GKV-Leistungsbereichen erforderlich, indem die Leistungserbringenden und der GKV-Spitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden. 

 

Quelle: GKV-Spitzenverband | Redaktion: Annette Switala

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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