Ein Sprachrohr für die Mitglieder
In Deutschland wird die Zahl von Verbänden auf zirka 15000 beziffert. Das Spektrum ist dabei breitgefächert: es reicht von der „Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm“, über den „Reichsbund deutscher Kürschner“ bis hin zur „Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen“. Was verbindet sie? Sie haben alle das Ziel, sich für die Interessen ihres Berufsstandes einzusetzen und letztendlich ein Sprachrohr für die Anliegen ihrer Mitglieder zu sein. In Deutschland haben Berufsverbände in aller Regel die Form eines Vereins. Damit bildet das BGB die rechtliche Grundlage für die Verbände. Vereine wie Verbände verfügen über Satzungsautonomie. Das heißt, dass sie sich weitgehend eigenständig organisieren können: Ihre Struktur und die Wahl ihrer Gremien legen sie beispielsweise selbst fest. Bei der Gründung sind sie jedoch dazu verpflichtet, ein gemeinsames Ziel in der Satzung festzuhalten. Anders als zum Beispiel beim Sportverein, wird beim Berufsverband die Mitgliedschaft in der Regel an formale Bedingungen geknüpft. Das kann der Nachweis einer dem Beruf entsprechenden fachlichen Ausbildung sein oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Auszubildende oder Förderer können ebenso Mitglied werden – wenn die Satzung das erlaubt. Sie haben aber meist nicht die gleichen Rechte wie die „Vollmitglieder – zum Beispiel nur eingeschränktes Wahlrecht. Auch das Finanzamt interessiert sich für Berufsverbände. Sie sind steuerbefreit, allerdings nicht für wirtschaftliche Betätigungen. Das Gute für die Mitglieder dabei – ihre Mitgliedsbeiträge können als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
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