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5. Juli 2019
Redaktion

Einheitliche Heilmittelpreise seit 1. Juli 2019

Seit 1. Juli gelten bundesweit einheitliche Preise für alle Heilmittel – der Grund ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Bisher galten in jedem Bundesland und für jede Kassenart unterschiedliche Preise für Physiotherapie, Ergotherapie oder Podologie. Darin wurden der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände verpflichtet, bis Ende Juni den bisher höchsten Preis für alle Regionen und Kassenarten zu vereinbaren. Seit 1. Juli erhalten deshalb alle Podologen für Position 78003 Podologische Komplexbehandlung beider Füße)(Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung eine Vergütung 37,78 Euro.
Foto: Petra Bork/pixelio.de

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet Ärzten eine Übersicht der verordnungsfähigen Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie mit dem jeweiligen Preis pro Einzeltherapie an und dafür eine Übersicht der einheitlichen Heilmittelpreise erstellt. Auf drei Seiten sind darin alle ärztlich verordnungsfähigen Leistungen nach der Heilmittel-Richtlinie mit dem jeweiligen Preis für eine Einzeltherapie dargestellt.

Die vollständigen Preislisten je Heilmittelbereich – mit allen Positionen, die Heilmitteltherapeuten für Einzel- und Gruppentherapien abrechnen können – sind beim GKV-Spitzenverband online abrufbar.

Die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen wurden über die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Heilmittel-Preislisten informiert.

Die jetzt festgesetzten Bundespreise gelten mindestens bis zum 30. Juni 2020. Die Preise der Leistungspositionen können erst mit Wirkung zum 1. Juli 2020 neu vereinbart werden.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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