Einheitliche Heilmittelpreise seit 1. Juli 2019
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet Ärzten eine Übersicht der verordnungsfähigen Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie mit dem jeweiligen Preis pro Einzeltherapie an und dafür eine Übersicht der einheitlichen Heilmittelpreise erstellt. Auf drei Seiten sind darin alle ärztlich verordnungsfähigen Leistungen nach der Heilmittel-Richtlinie mit dem jeweiligen Preis für eine Einzeltherapie dargestellt.
Die vollständigen Preislisten je Heilmittelbereich – mit allen Positionen, die Heilmitteltherapeuten für Einzel- und Gruppentherapien abrechnen können – sind beim GKV-Spitzenverband online abrufbar.
Die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen wurden über die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Heilmittel-Preislisten informiert.
Die jetzt festgesetzten Bundespreise gelten mindestens bis zum 30. Juni 2020. Die Preise der Leistungspositionen können erst mit Wirkung zum 1. Juli 2020 neu vereinbart werden.