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17. März 2011
Redaktion

Einheitliche Hygienestandards beschlossen

Angesichts Tausender tödlicher Infektionen im Krankenhaus will die Bundesregierung Ärzte und Pfleger zu mehr Reinlichkeit verpflichten. Das Bundeskabinett beschloss am 17. März einen entsprechenden Gesetzentwurf.

In Deutschland erkranken nach Angaben des Ministeriums jährlich 400.000 bis 600.000 Patienten im Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen an Infektionen. Zwischen 7.500 und 15.000 Menschen jährlich sterben daran, hieß es weiter. Etwa 20 bis 30 Prozent der Infektionen wären durch bessere Hygiene vermeidbar, schätzte das Ministerium. Sorge machen den Experten vor allem Infektionen durch resistente Erreger, gegen die es keine Medikamente gibt. Solche Bakterien seien auf dem Vormarsch, weil Antibiotika zu oft oder falsch eingesetzt würde. Mit dem Gesetz will der Bund die Länder verpflichten, Verordnungen zur Hygiene und zur Vermeidung resistenter Keime zu erlassen. Eine noch zu gründende Expertenkommission beim Robert-Koch-Institut soll dafür Empfehlungen abgeben. Die Empfehlungen der bereits bestehenden Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sollen für Ärzte künftig rechtsverbindlich sein. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Krankenhäusern soll sich auf neue Richtlinien für mehr Hygiene einigen. Ebenso müssen Krankenhäuser Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Damit sollen die Bürger mehr Informationen erhalten. Der Gesetzentwurf soll Mitte Juli in Kraft treten.

Einkommen von Heilmittelerbringern

Die Einkommenssituation von Heilmittelerbringern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/3506) der Fraktion Die Linke.

Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sei geregelt, dass bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen die bisherige Obergrenze für ein Verhandlungsergebnis - die Grundlohnsummensteigerung - für die Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt werde.

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Foto: Eakrin/Adobe Stock
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