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27. Juli 2018
Redaktion

Einkommen von Heilmittelerbringern

Die Einkommenssituation von Heilmittelerbringern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/3506) der Fraktion Die Linke.



Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sei geregelt, dass bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen die bisherige Obergrenze für ein Verhandlungsergebnis - die Grundlohnsummensteigerung - für die Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt werde.

Foto: Hans-Peter-Dehn/pixelio.de

Damit sei bezweckt worden, dass die Vergütungen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie stärker steigen sollten, nachdem die Honorierung als zu niedrig angesehen wurde.

Durch die gleichzeitig mit dem Gesetz geschaffene Transparenzklausel soll gewährleistet werden, dass auch die in den Praxen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von höheren Honoraren durch die Krankenkassen profitieren. Hierbei müssen in den Vereinbarungen zwischen Heilmittelverbänden und Krankenkassen nach § 125 SGB V Vergütungsstrukturen und Transparenzvorgaben „für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte“ geregelt werden.

Laut der Begründung des Gesetzentwurfs war ein Ziel auch, Erkenntnisse über die Wirkung des Wegfalls der Grundlohnsummenbindung zu gewinnen. Deshalb sollen hier die bisher feststellbaren Wirkungen erfragt werden.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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