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20. März 2020
Ruth Trenkler

Die Versorgung aufrechterhalten

Die Präsidentin des Deutschen Podologieverbands (ZFD) e.V., Ruth Trenkler, appelliert an die BerufskollegInnen, die Patientenversorgung in den Praxen aufrechtzuerhalten.
Porträtfoto
Foto: Privat

Liebe Mitglieder von podo deutschland,

Kolleginnen und Kollegen,

wir sind weit weg vom normalen Praxisalltag, das ist uns allen bewusst und bekannt. Ob diese Krise vorhersehbar war, müssen andere entscheiden. Für uns gilt es jetzt die Patienten zu versorgen, die ohne unsere Hilfe eine Verschlimmerung bzw. dauerhafte Schädigung durch Nichtbehandlung erleiden würden.

Am diesem Wochenende haben die Bundesländer weiter Auflagen beschlossen. Nun müssen auch Dienstleister der Körperpflege wie Frisörläden, Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Nagelstudios sowie alle Fußpfleger, die nicht als Podologen anerkannt sind, schließen.
Doch ganz wichtig für uns: Wir dürfen weiterhin medizinisch notwendigen Behandlungen durchführen! Podologen mit Kassenzulassung haben den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch das Vorliegen einer Heilmittelverordnung in den Händen und können deshalb podologische Leistungen durchführen.
  • Eine medizinisch notwendige Behandlung ist erforderlich, wenn durch sie Folgeschädigungen verhindert werden (z.B. bei drohendem Ulcus, Unguis incarnatus Stadium 1, Neigung zu Entzündungen).
  • Dabei stellt ein aktuell in der Ausgangsbeschränkung ausgestelltes Rezept eine akute medizinische Notwendigkeit dar.
  • Podologische Behandlungen können auch ohne Vorlage einer aktuellen Verordnung durchgeführt werden, wenn z.B. die Behandlung das Einwachsen der Nägel vermeidet oder ein Rezidiv nach Spangentherapie verhindert.
  • Liegt eine Privatverordnung vor, ist die medizinische Notwendigkeit zu überprüfen.
  •  Podologen ohne Kassenzulassung können behandeln, wenn ein Privatrezept vorliegt. Bei akuten Schmerzpatienten können Podologen SHP sofort helfen. Ansonsten empfiehlt es sich, den Sachverhalt durch einen Arzt abklären zu lassen.
Es darf keine Fußpflege durchgeführt werden, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht!

Durch unsere Versorgung entlasten wir die Arztpraxen und die Krankenhäuser sowohl personell als auch materiell. Wir als Profis in unseren Podologiepraxen können vielen Patienten helfen und dafür sorgen, dass nur die schweren Fälle sich beim Arzt vorstellen. Diese Entlastung des ärztlichen Bereiches ist im Moment äußerst wichtig.

Wir verhindern die Entstehung von Sepsis und Einweisung in das Krankenhaus und können Wundversorgung von diabetischen Füßen ambulant ohne Arzt durchführen.

Es ist auch völlig klar, dass in den Praxen nach und nach die Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel zur Neige gehen und diese am Markt im Moment auch nicht mehr erworben werden können.

a) Die Devise ist:
Nur absolut notwendige Behandlungen bei Vorlage einer Heilmittelverordnung durchführen;

Abfrage vor der Behandlung, evtl. sogar telefonisch, ob:
• Rückkehrer aus einem betroffenen Gebiet;
• Kontakt mit positiv getesteten Personen;
• Erkältungskrankheiten, Grippesymptome, Atemwegsprobleme oder Bindehautentzündung.
• Sollte ein Patient über unter Punkt 2. genannte Fragen mit nur einem Ja beantworten, raten wir, die Behandlung nicht durchzuführen und der Patient ist zur weiteren Abklärung an den Hausarzt zu verweisen.

Generell empfehlen wir die Durchführung der Behandlung von Patienten ohne Symptome nur, wenn sich diese vor dem Betreten der Praxis die Hände desinfizieren und beim Aufenthalt in der Praxis eine Mund/Nasenmaske zu tragen.

Aus dem Wartebereich sind sämtliche Zeitungen oder Illustrierte zu entfernen.

b) Schaden durch Ausfall etc.

Ihrer Praxis wurden Ausfallprotokolle von podo deutschland zugesandt. Bitte führen sie diese akribisch, um einen Gesamtschaden ermitteln zu können und für eventuelle Entschädigungen einen Nachweis zu haben.

Die Daten aus den Ausfallsprotokolle oder Summen werden von den Landesverbänden abgerufen, so dass wir die Zahlen gegenüber der Politik verwenden können.

Jedem einzelnen ist klar, dass die Betriebe einen großen Schaden erleiden werden. Das zeichnete sich bereits am Tag 2 schon ab. Wir werden ständig über Kurzarbeitergeld, Darlehen oder Fördertöpfe auf unserer Bundeswebseite www.podo-deutschland.de informieren.

Absolute Priorität des Praxisinhabers ist, dass er liquide bleibt.

c) Versorgung
Wir befinden uns im Moment in der sogenannten Chaosphase. Das ist ein „normaler“ Zustand  in dieser außergewöhnlichen Situation. Selbst bei einem Verkehrsunfall ist das Chaos groß, bis alle Hilfskräfte vor Ort sind. Dass dies in dieser Situation ein großes Schadensereignis ist bleibt unbestritten. Wir müssen den Verantwortlichen Zeit geben, um diese Krise managen zu können. Wir dürfen aber jetzt nicht vergessen auf uns aufmerksam zu machen. Der Deutsche Verband für Podologie  (ZFD) e.V. hat bereits letzte Woche den Gesundheitsminister Jens Spahn auf die zu erwartenden Auswirkungen auf unseren Heilmittelbereich hingewiesen. Des Weiteren bestehen regelmäßige Kontakte zu Dr. Roy Kühne MdB, Dr. Astrid Freudenstein MdB und dem Bundesgesundheitsministerium.

d) Schließung der Praxen
Die Schließung der Praxis kann einzig und allein eine Behörde anordnen. Sollte die generelle Einstellung unserer Betriebe erfolgen, wird der Landesverband per E-Mail informieren. Dieses E-Mail ist dem Landesverband dann bitte sofort zu bestätigen.

e) Erreichbarkeit von podo deutschland
Die Geschäftsstelle in Kassel ist täglich telefonisch erreichbar (Mo  bis  Do  8.00 bis  12.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr; Fr 8.00 bis 12.00 Uhr). Die Erreichbarkeiten in den Ländern entnehmen Sie bitte unserer Internetseite. Ihre E-Mail-Anfragen werden zeitnah von uns beantwortet.

f) Gerüchte Fake-News
Es haben eine Menge Leute Spaß daran, Unsinn zu verbreiten und die Lage noch unübersichtlicher zu machen (z.B. auf WhatsApp, Facebook etc.). Bitte lasst Euch nicht verunsichern, schaut auf unsere Homepage und Facebookseite, diese mit äußerster Sorgfalt erstellt und gepflegt. Im Zweifelsfall bitte den Landesverband direkt fragen, in dieser Situation keine Scheu, alles andere ist nicht zielführend.

g) Kinderbetreuung
Sollten Kinder Ihrer Mitarbeiter oder Ihre eigenen Kinder keine Notbetreuung in den Kitas oder Schule erhalten, bitte an den Landesverband wenden. Sie bekommen dort ein Schreiben, das gegenüber der Kommune erklärt,  dass Sie im relevanten  Medizinischen  Dienst beschäftigt arbeiten.

h) Krankenkassen
Die Gesetzlichen  Krankenkassen haben eine Empfehlung für Zwischenabrechnungen und verspäteten Beginn verfasst. Diese haben wir bereits den Landesverbänden zugeleitet. Sie finden diese Empfehlung ebenfalls auf unserer Internetseite www.podo-deutschland.de

Der in den Richtlinien zur Abwicklung des Datenaustauschs nach § 302 Abs. 2 SGB V oder  vertraglich vereinbarte Grundsatz, dass Abrechnungen einmal monatlich je Leistungserbringer-Institutionskennzeichen mit der Krankenkasse abzurechnen sind, wird ausgesetzt. Somit können beendete oder abgebrochene Verordnungen zeitnah abgerechnet  werden.

Aktuellste Infos erhalten Sie laufend auf unserer Internetseite www.podo-deutschland.de in der Rubrik Corona-Virus.

Kassel, 23.03.2020

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V.
Ruth Trenkler
Präsidentin

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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