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14. Januar 2021
Redaktion

Fehlverhalten: AOK holt 37 Millionen Euro zurück

Die AOK-Gemeinschaft hat in den Jahren 2018/2019 Schäden von mehr als 37 Millionen Euro für ihre Versicherten zurückgeholt, die durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen entstanden sind. Laut dem aktuell veröffentlichten Bericht des AOK-Bundesverbandes zum Fehlverhalten im Gesundheitswesen sind das rund zehn Millionen Euro mehr als im vorangegangenen Berichtszeitraum 2016/2017.

Foto: Igor/Fotolia

“Durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen – insbesondere Korruption, Abrechnungsbetrug und Manipulationen von Abrechnungen – werden dem Gesundheitssystem immense Finanzmittel entzogen, die den Krankenkassen nicht mehr zur Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stehen”, erklärt die AOK in einer Pressemitteilung. 

Mit den genannten Beträgen sei zum zweiten Mal in Folge ein Höchststand erreicht worden. “Wir müssen jedoch von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgehen. Die Folgen sind nicht nur für die AOK-Gemeinschaft beträchtlich”, sagt Dr. Volker Hansen, Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite. Durch die Verfolgung von Fällen, die in den elf AOKs aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden, konnte das Geld direkt wieder der Kranken- und Pflegeversicherung zurückerstattet und damit zur Versorgung der Mitglieder und Familienversicherten eingesetzt werden.

Um wirksam gegen Korruption und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen vorgehen zu können, fordert der AOK-Bundesverband, Schwerpunktstaatsanwaltschaften beziehungsweise Zentralstellen für Straftaten im Gesundheitswesen in allen Bundesländern zu schaffen. In acht Bundesländern habe sich die Einrichtung solcher Schwerpunktstaatsanwaltschaften bereits bewährt.

Ein besonders starker Anstieg wurde laut AOK-Bericht im Bereich der Pflegeleistungen verzeichnet. Die Summe der Forderungen ist hier von 7,5 Millionen Euro um 69,2 Prozent auf 12,69 Millionen Euro gestiegen. Davon entfallen allein 9,78 Millionen Euro auf Fehlverhaltensfälle in der Häuslichen Krankenpflege. An zweiter Stelle steht mit 8,78 Millionen Euro der Bereich Arzneimittel, gefolgt von den Bereichen Heilmittel (4,46 Millionen Euro) und Krankenhausbehandlung (3,81 Millionen Euro). Darunter rangieren beispielsweise auch Hilfsmittel (1,87 Millionen Euro) und ärztliche Leistungen (1,39 Millionen Euro).

In den Jahren 2018 und 2019 wurden innerhalb der AOK-Gemeinschaft insgesamt mehr als 11.000 neu eingegangene Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen erfasst. Mit den neuen Hinweisen und den noch nicht abgeschlossenen Fällen aus der vorangegangenen Berichtsperiode haben die elf AOKs mehr als 15.000 Fälle verfolgt. Neben dem Leistungsbereich, in dem der Schaden für die AOKs entstanden ist, wird im vorliegenden Bericht erstmals auch berücksichtigt, welchem Bereich der Verursacher des Schadens zuzuordnen ist. Bei mehr als 1500 neuen Fällen (16 Prozent) ist die Staatsanwaltschaft informiert worden. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen nach Ansicht der AOK ein Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2016/2017 sind das fast 100 Fälle mehr.

Zum AOK-Bericht Fehlverhalten im Gesundheitswesen (PDF) (Berichtszeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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