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16. August 2022
Redaktion
Nagelspangentherapie

G-BA korrigiert Änderung der Leitsymptomatik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte kürzlich eine Änderung bezüglich der Leitsymptomatik Nagelspangentherapie veröffentlicht. Dabei handelte es sich um einen Fehler, der inzwischen korrigiert wurde.
Bunte
Foto: chrupka/Adobe Stock

Nachdem zwischenzeitlich im Heilmittelkatalog die Leitsymptomatik in der Diagnosegruppe UI 2 von ursprünglich „b“ zu „a“ deklariert wurde, kommt nun wieder der Gang zurück zu „b“. Grund dafür ist die Veröffentlichung einer fehlerhaften Version des Heilmittelkataloges auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese wurde inzwischen ausgetauscht und es gilt – wie ursprünglich und im Bundesanzeiger veröffentlicht – die Leitsymptomatik „b“ in der Diagnosegruppe UI 2.

Weiterhin kann es zwar zu Verordnungen mit einer fehlerhaften Leitsymptomatik kommen, aufgrund der vertraglichen Regelungen in Anlage 3 muss diese aber nicht korrigiert werden.

Die aktuelle Version der Heilmittel-Richtlinie finden Sie hier: https://www.g-ba.de/richtlinien/12/

Quelle: Bundesverband für Podologie e. V. 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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