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30. Mai 2018
Redaktion

G-BA leitet Beratungsverfahren zur podologischen Therapie ein

Auf der 132. öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 17.Mai 2018 wurde der Unterausschuss "Veranlasste Leistungen" beauftragt, ein Beratungsverfahren zur Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittel-Katalogs zur Verordnung der podologischen Therapie einzuleiten.

Gegenstand der Überprüfung soll die Verordnungsfähigkeit der podologischen Therapie für Erkrankungen sein, die mit dem Diabetischen Fußsyndrom vergleichbar schwere krankhafte Schädigungen und Funktionsstörungen der Haut und Zehennägel (Angiopathie, Neuropathie) oder unumkehrbare Folgeschäden der Füße (Wundheilungsstörungen, Entzündungen, Amputationen) hervorrufen können. Dabei muss eine eindeutige Abgrenzung des Heilmittels Podologie zu pflegerischen Leistungen gegeben sein.

Anlass für das Beratungsverfahren ist unter anderem die aktuelle Rechtsprechung zu Erkrankungen wie beispielsweise Neuropathie oder Angiopathie, die unabhängig von einer Grunderkrankung wie Diabetes mellitus auftreten können.

Der Zeitplan sieht für die Beratung maximal 31 Monate und für das anschließende Stellungnahmeverfahren weitere sechs Monate vor. Die Beschlussfassung ist für Mai 2021 anberaumt.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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