Beratungsverfahren für Nagelkorrekturspangen eingeleitet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 folgenden Beschluss gefasst: Es wird ein Beratungsverfahren gemäß 1. Kapitel § 5 der Verfahrensordnung des G-BA zu folgendem Thema eingeleitet: Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL): Behandlung von eingewachsenen Nägeln mittels Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen.
Der Unterausschuss Veranlasste Leistungen wird mit der Durchführung des Beratungsverfahrens nach I. unter Zugrundelegung des Zeitplans beauftragt. Vom Mai 2020 bis Oktober 2021 wird darüber beraten und das Stellungnahmeverfahren abgehalten. Die Beschlussfassung ist für November 2021 vorgesehen.