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18. August 2017
Redaktion

Berechtigt zur Stellungnahme

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2017 in einem Beschluss den Deutschen Verband für Podologie (ZFD) e.V. als stellungnahmeberechtigte Organisation gemäß § 137f Abs.2 Satz 5 SGB V in Bezug auf Beschlüsse über Anforderungen an DMP Diabetes mellitus Typ 1 und DMP Diabetes mellitus Typ 2 anerkannt.


Als Entscheidungsgremium mit Richtlinienkompetenz legt der G-BA innerhalb des vom Gesetzgeber bereits vorgegebenen Rahmens fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Einzelnen übernommen werden.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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