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7. Juni 2022
Redaktion

Geburt einer Profession

Happy Birthday, Podologie! Kaum zu glauben, aber das „Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen“ – kurz PodG – wird in diesem Jahr bereits 20 Jahre alt. Wenn das kein Grund zum Feiern ist? DER FUSS widmet der Entstehung des Berufsbildes eine Artikelserie. Den Auftakt macht ein Blick auf die bewegte Geschichte der Podologie in Deutschland. Dazu haben wir mit Wegbegleiter*innen gesprochen.

 



 

Foto: jakkapan/Adobe Stock

Von Bartscherern, Hühneraugenoperateuren und Zahnkünstlern: Eine Profession mit Tradition

Veränderungen des Fußes und deren Behandlungen sind so alt wie die Menschen. Historische Funde belegen: Bereits 1.500 v. Chr. beschäftigte man sich in Ägypten mit Fußleiden wie Hühneraugen und dem Umgang damit. Und auch für die Heilkundigen im alten Griechenland waren Fußprobleme ein Thema. So befasste sich etwa der griechische Arzt, Lehrer und Begründer der medizinischen Berufsethik Hippokrates (460-377 v. Chr.) mit dem „Fußübel“ Hornhaut.

Als direkter Vorgänger der Podologie und der medizinischen Fußpflege gilt das Berufsbild des Baders, das sich im Mittelalter ab dem 12. Jahrhundert herausgebildet hat. In den von ihnen betriebenen Badestuben rasierten und frisierten die Bader, Bartscherer oder Barbiere ihre Kundschaft jedoch nicht nur; als „Heilkundige des Volkes“ gehörte auch das Schröpfen, die Therapie von Zahnschmerzen sowie die Behandlung diverser Fußleiden wie Verhornungen, Warzen oder Hühneraugen zu ihren Aufgaben.

Erste Fachbücher zum Thema verfassten Autoren im 18. Jahrhundert. Zu dieser Zeit erlebte die Fußpflege vor allem in Frankreich und England eine Hochzeit. Wer bei Hofe von Rang und Namen war, bestellte regelmäßig einen „chiropodist“ oder „horn cutter“ ein.

Vor 1900 finden sich zu fußpflegerischen Tätigkeiten für Deutschland nur sehr wenige historische Belege. Belegt ist aber: Mit dem Handwerkerschutzgesetz von 1887 wird der Beruf des Fußpflegers als Handwerk gemäß der Reichshandwerkerordnung den Friseuren zugeordnet. Eine besondere Berufs- oder Ausbildungsordnung gab es nicht. Zu dieser Zeit etablieren sich die ersten professionellen Fußpflegepraxen. Wirklich Fahrt nimmt die Geschichte der Podologie in Deutschland im 20. Jahrhundert auf.

Foto: Morphart/Adobe Stock

Ein langer Weg

Beigetragen haben dazu unter anderem Berufspioniere wie Hellmut Ruck senior, der bereits 1927 den Verband deutscher Fußspezialisten und kurz darauf auch die „Spezialschule für Fußpflege“ in Pforzheim gründete, und Josef Greppmayr, der sich neben seinem lebenslangen Engagement für die Fortentwicklung des Berufsbildes auch durch die Entwicklung und die Etablierung innovativer Behandlungsmethoden in Deutschland einen Namen gemacht hat.

Ein wichtiger Meilenstein ist zudem der Zusammenschluss der verschiedenen Verbände und Arbeitsgemeinschaften in den Jahren 1954 zum „Zentralverband der medizinischen Fußpfleger“ (ZFD) – heute podo deutschland. Als zentrales Ziel verfolgte der Berufsverband ab diesem Zeitpunkt trotz aller Hürden konsequent die Anerkennung des Berufes als eigenständigen medizinischen Gesundheitsberuf.

Neben den enormen Bemühungen des Berufsverbandes seien es vor allem die Innovationen im Bereich der Behandlung von Fußerkrankungen gewesen, die zur Entstehung der Podologie als eigenständiges und geschütztes Berufsbild in Deutschland beigetragen habe, berichtet Günther Greppmayr, der Sohn von Josef Greppmayr, im Gespräch mit DER FUSS.

Ausschlaggebend seien dabei vor allem zwei Entwicklungen gewesen. „Parallel zu den USA entwickelte mein Vater in Deutschland die Nagelprothetik und erhielt auch ein deutsches Bundespatent“, erinnert sich Greppmayr, der selbst auf 61 Jahre Berufserfahrung zurückblickt. Seine Ausbildung fand von Oktober 1956 bis 1959 im väterlichen Betrieb statt. Sie endete mit der Verbandsprüfung durch den ZFD (Landesverband Bayern) und der Bezeichnung „ärztlich geprüfter med. Fußpfleger“.

Die Besonderheit: Josef Greppmayr hatte bei der Entwicklung keine kosmetische Anwendung, sondern ein Therapeutikum im Sinn – ein temporärer Ersatz für fehlende Nagelplatten mit korrigierendem Effekt auf das entstehende Nagelbett. Einfluss nahm auch die Erfindung der Orthonyxiespange durch den Fußpfleger und Dentaltechniker Ross Fraser in England. „Im Juni 1962 erhielt mein Vater, der durch seine Veröffentlichung in Fachmagazinen auch in Großbritannien Bekanntheit erlangte, eine schriftliche Anfrage von Herrn Fraser. Er wollte ihm seine Drahtspangen vorstellen“, erzählt Günther Greppmayr.

Seine Reiseroute führte Ross Fraser zuerst nach Pforzheim zu Hellmut Ruck, der sich von der Spangenkorrektur zwar beeindruckt zeigte, aber glaubte, dass sie für die damaligen Fußpfleger ohne Ausbildung nicht vermittelbar sei, berichtet Greppmayr. Frasers Sulci-Technik habe er dagegen sofort als Deutschland-Agent in sein Programm aufgenommen. Im Jahr 1964 habe sein Vater dann den ersten Orthonyxie-Kurs im Hause Ruck geleitet.

„1963 kam es dann zu einem Treffen zwischen Ross Fraser und meinem Vater“, führt Greppmayr weiter aus. „Ein glücklicher Zufall – denn zu der Zeit planten wir im Auftrag des Verbands den 3. Deutschen Fußpfleger-Kongress, der im April 1964 im Messezentrum München stattfinden sollte und internationales Publikum fand.“

Auf der Veranstaltung hat jedoch nicht nur Ross Fraser seine Drahtspangen vorgestellt. Nach nur einigen Monaten Einarbeitungszeit führt auch der junge Günther Greppmayr dem Fachpublikum auf dem Fußpfleger-Kongress als erster Deutscher überhaupt vor, wie sich Nägel mit Metallspangen korrigieren lassen – kommentiert von seinem Vater am Mikrofon und begleitet von einem Filmteam. Im selben Jahr erfolgt ein ZFD-Beschluss zu einer verbandseigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bis zur Etablierung eines eigenen Berufes sollte aber noch einige Zeit vergehen.

„Ein weiterer Zweig der Medizin“

„Die Widerstände waren immens, bis anerkannt wurde, dass die Fußpflege ein eigenständiger Beruf sein muss“, erzählt Günther Greppmayr. „So vertrat die Ärzteschaft lange Zeit die Meinung, dass es keinen eigenständigen Fußpfleger geben müsse, dass könnten die Friseure, Bademeister und Masseure nebenher machen. Und auch die Orthopädieschuhmacher sprachen sich dagegen aus.“ Beide Entwicklungen – die Nagelprothetik und die Spangentechnik –, die aus München in die breite deutsche Berufsöffentlichkeit gelangt sind, hätten aber vor allem bei der Ärzteschaft langsam zu einem Umdenken geführt. So habe der bekannte Bad Homburger Orthopäde Prof. Wilhelm Thomson (1901-1974) die medizinische Fußpflege nach einem Treffen mit Josef Greppmayr etwa als „weiteren Zweig der Medizin“ bezeichnet, berichtet Günther Greppmayr.

1976 kommt ein Sachverständigengespräch im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJG) zu dem Ergebnis, dass der Beruf für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlich sei und die Tätigkeit weit über die Körperpflege hinausgehen würde. Als nicht ärztlicher Heilberuf sollte die Ausbildung zur medizinischen Fußpflegerin beziehungsweise zum medizinischen Fußpfleger zwei Jahre nicht unterschreiten. Kurz darauf bestätigt der Bundesgesundheitsrat, dass die Ausbildung eigenständig und nicht mit der Ausbildung anderer Berufe in Betracht zu ziehen sei. Es folgt eine Aufforderung an die Bundesländer, Vorschriften für Ausbildung und Prüfung zu erlassen. Die ersten Schulen entstehen.

 

EIN GESCHÜTZER BERUF
Das „Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen“ – auch Podologengesetz oder PodG genannt – und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) regeln in Deutschland das Berufsbild sowie die Ausbildung zur Podologin oder zum Podologen. Die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ ist seit 2002 gesetzlich geschützt; die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ seit 2003. Geführt werden dürfen beide Berufsbezeichnungen ausschließlich von Personen mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde. Ein unrechtmäßiger Gebrauch kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Der Stein rollt: Ausbildung mit staatlicher Anerkennung

Die Vorreiterposition nimmt Niedersachsen ein und regelt 1983 durch einen Erlass des Kultusministeriums und des Sozialministeriums die Ausbildung der Fußpfleger*innen. In Braunschweig entsteht die Berufsfachschule für Fußpflege des ZFD. „Dank der ersten Landesregelung in Niedersachsen war es nun möglich, sich zum medizinischen Fußpfleger beziehungsweise zur Fußpflegerin mit staatlicher Anerkennung ausbilden zulassen“, sagt Mechthild Köhl, ehemalige 1. Vorsitzende des podo deutschland Landesverbandes Saar und langjährige Dozentin an der Fachschule für Podologie der SHG in Saarbrücken. „Das hat uns alle sehr angespornt.“ Mitte der 1980er habe es schon geheißen, dass die staatliche Anerkennung bald käme, erinnert sich Köhl. „Darum lag schon vieles ‚in den Schubladen’ des Verbandes vorbereitet und es konnte schnell gehandelt werden.“

1992 folgt Bayern mit der Gründung der BRK-Fachschule in Plattling. „Das Wissen darum, in einem etablierten Beruf tätig zu sein, habe ich als große Wertschätzung empfunden“, erzählt Günther Greppmayr. „Ich habe meine Nachqualifikation in Plattling direkt begonnen, als es möglich war – das war 1995. Zu der Zeit stand im Diplom noch medizinischer Fußpfleger, erst später könnte man sich Podologe nennen.“ Bis zum Beginn der Pandemie hat er sich regelmäßig mit einigen seiner Mitschüler getroffen, dem „Club der Pioniere“.

1998 beginnt die erste zweijährige Vollzeitausbildung zum Podologen in Baden-Württemberg in Neuenbürg bei Pforzheim. Im selben Jahr startet auch die Ausbildung an der FIT Akademie in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. „Ich weiß noch, wie Mitarbeitende der FIT-Ausbildungsakademie in Magdeburg auf mich zukamen, weil sie die Ausbildung zum medizinischen Fußpfleger zusammen mit dem ZFD umsetzen wollten und Lehrkräfte für Theorie und Praxis suchten“, berichtet Rolf Daßler, ehemaliger langjähriger 1. Vorsitzender des podo deutschland Landesverbandes Sachsen-Anhalt. „Da war ich natürlich sofort hellauf begeistert und habe zugestimmt. In weniger als einem Jahr haben wir alles vorbereitet.“

Bei den Lehrplänen habe man sich an der Verbandsschule Braunschweig orientiert und die Lehrpläne für die geplante zweijährige Ausbildung nach und nach ausgebaut. Überhaupt dürfe die besondere Rolle der Verbandsschule nicht unterschätzt werden, so Daßler weiter. „Durch sie hat jedes Verbandsmitglied, das vor 2002 im Verband war, dazu beigetragen, dass wir das Podologengesetz überhaupt bekommen haben.“

Die anderen Bundesländer vertreten zu dieser Zeit noch die Ansicht, dass die Ausbildung auf Bundesebene geregelt werden müsse.

Das Podologengesetz – Grundstein für eine neue Profession

Seit Jahrzehnten arbeiteten die Berufsverbände – teils gegen enormen Widerstand – bereits daran, eine gesetzliche Regelung für die Ausbildung sowie einen Titelschutz zu erreichen, der den Unterschied zwischen kosmetischen Fußpflegern und den zukünftigen Podologen klar herausstellt. 2000 verabschiedete das Bundeskabinett nun endlich einen Entwurf des sogenannten „Podologengesetzes“. Im Jahr 2002 treten dann das „Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen“ (PodG) sowie die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Fortan schließt die zweijährige Ausbildung mit einer staatlich anerkannten Prüfung und die Berufsbezeichnungen „Podolog*in“ und „Med. Fußpfleger*in“ sind gesetzlich geschützt.

Erstmals sind Berufsbild und Ausbildungsinhalte bundeseinheitlich definiert. Das ermöglicht nicht nur eine Abgrenzung zwischen den künftigen Podolog*innen von der kosmetischen Fußpflege, sondern versetzt die Podologinnen und Podologen zudem in die Lage, ihren Arbeitsbereich abzugrenzen. Eine wichtige Voraussetzung, um ihren Patient*innen eine optimale Behandlung zukommen zu lassen. Das gilt besonders für Personen, bei denen podologische Behandlungsmaßnahmen mit erheblichen Risiken verbunden sein können, etwa bei Durchblutungsstörungen, Diabetes oder Blutkrankheiten. Ab August 2002 besteht für Podologinnen und Podologen zudem die Möglichkeit, eine „Kassenzulassung“ zu erlangen.

Zusammen mit dem PodG tritt eine Übergangsregelung für bereits praktisch tätige Fußpflegerinnen und Fußpfleger in Kraft. Wer bereits 5 Jahre als Fußpfleger*in tätig war – egal ob selbstständig oder angestellt – konnte nach einem in der Regel sechsmonatigen Lehrgang an einer der Podologie-Schulen die Podologie-Prüfung ablegen. „Die Nachqualifikation zum Podologen war sehr hart und fordernd“, berichtet Günther Greppmayr. „Zunächst einmal mussten die Fußpflegerinnen und Fußpfleger neben dem Praxisbetrieb ein halbes Jahr lang an den Wochenenden einen sogenannten Crashkurs besuchen, im Anschluss folgt dann noch eine viertägige Prüfung in Theorie und Praxis.“

Im September 1995 wurden sieben Kolleginnen und Kollegen in Plattling unter der Leitung von Dr. med. Fleischner erfolgreich und in Anwesenheit einer Staatsbeamtin aus Niederbayern geprüft. Ihnen wurde der Titel „Staatlich geprüfter med. Fußpfleger/in“ verliehen. Dies geschah zeitgleich mit dem Abschluss des 1. Jahrgangs der zweijährigen Vollzeitausbildung mit rund 16 Schüler*innen.

Podologische Infrastruktur und Ausbildung

Dazu musste aber erst einmal die passende Infrastruktur aufgebaut werden, berichtet Martina Port, die ab Mai 2002 als Fachschulleitung und Praxisleitung an der Fachschule für Podologie der SHG tätig war. „Mit dem Wissen, dass die Regelung kommen würde, haben wir schon früh begonnen, die Lehrpläne auszuarbeiten. So konnten wir uns nach dem Beschluss des Bundeskabinetts im Dezember 2021 darauf konzentrieren, die Praxis für die Schülerinnen und Schüler aufzubauen.“ Trotzdem sei es aber für alle Beteiligten ein „Sprung ins kalte Wasser gewesen. „Die Lehre, das Curriculum, die erforderlichen Dokumente und die Prüfungen vorzubereiten war zeitintensiv, die größte Herausforderung für uns Lehrkräfte war aber die Lehre selbst. Wir hatten ja alle nur Erfahrungen mit einzelnen Seminaren.“

Auch Lehrkräfte waren nicht leicht zu finden. „Da mussten wir bei Null anfangen“, sagt Mechthild Köhl. „Zum Glück hatten wir mit Martina Port eine Lehrkraft gewonnen, die in Braunschweig ihre Ausbildung gemacht hat.“ An vielen Schulen hätte man außerdem Mitglieder des ZFD verpflichtet, die die ZFD-Prüfungen abgelegt hatten. „Selbstverständlich haben wir – neben dem Schulbetrieb und dem regulären Praxisbetrieb – ständig Fort- und Weiterbildungen gemacht.“

Auch Rolf Daßler erinnert sich noch gut an die bewegte Zeit. „Als das Gesetz in Kraft trat, hatten wir in Sachsen-Anhalt schon vier Jahre Vorlauf. Diese Zeit haben wir unter anderem dazu genutzt, um die Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, den Krankenkassen und dem Diabetikerverband zu stärken und auch das Berufsbild des Podologen bekannter zu machen. Der Begriff war ja zu dieser Zeit noch nicht geläufig. Außerdem haben wir unsere Erfahrung auch genutzt und die anderen Landesverbände unterstützt.“

Zu Beginn sei die neue Ausbildung noch vom Arbeitsamt und den Rentenversicherungsträgern gefördert worden, was zu einem großen Interesse an der Ausbildung geführt habe, erzählt Martina Port. Ähnliches weiß auch Rolf Daßler zu berichten. „Im ersten Ausbildungsjahr hatten wir in Magdeburg 60 Bewerbende auf 24 Plätze. Vor allem Quereinsteiger – von der Erzieherin bis zum Lehrer hatten wir alles dabei. Da mussten wir mit einem Auswahlverfahren arbeiten.“ Nicht so stark wie erwartet sei dagegen das Interesse für die Nachqualifikation ausgefallen. Interesse hätten insbesondere diejenigen Fußpfleger*innen gezeigt, die auch bereits an den Fort- und Weiterbildungen der Landesverbände teilgenommen hätten. „Das ist auch verständlich“, sagt Daßler. „Es war schließlich etwas ganz Neues und viele dachten sicher auch ‚Mein Haus ist voll, das brauche ich nicht’. Aber natürlich wechselt die Stammkundschaft, wenn die Behandlung von der Kasse bezahlt wird.“ Viele hätten sich dann doch angemeldet. „Zum Teil hatten wir dann zwei Klassen pro Schuljahr – und vor jeder und jedem Einzelnen, die oder der sich diesen Strapazen unterzogen, ziehe ich heute noch meinen Hut.“

Foto: Greppmayr

Wie geht es weiter?

Als Profession steht die Podologie in Deutschland noch am Anfang ihrer Entwicklung. „In den letzten 20 Jahren hat sich viel getan, aber es ist noch längst nicht alles gut“, sagt etwa Mechthild Köhl. Die Ausbildung für diesen wichtigen Beruf müsse unbedingt attraktiver gestaltet werden. Anders könne man dem Mangel an Fachkräften nicht begegnen. Dafür müssen vor allem junge Menschen angesprochen werden, das sei aber unter den bestehenden Gegebenheiten fast unmöglich. „An Füßen arbeiten ist unter jungen Menschen sowieso schon nicht populär – und dann sollen sie auch noch Tausende Euro bezahlen, nichts verdienen und mit einer riesigen Kreditsumme ins Berufsleben starten.“

Davon ist auch Martina Port überzeugt: „Wir benötigen dringend eine Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung wie in anderen Gesundheitsfachberufen.“ Wünschen würde sie sich darüber hinaus, eine zweigliedrige Ausbildung, ähnlich wie die der Physiotherapie mit Ausbildung und Studium. Eine universitäre Ausbildung, wie sie etwa in Belgien möglich ist, hält auch Rolf Daßler für essenziell, um die Qualität des Berufes und das Ansehen der Podologie zu stärken. „Unser Ziel sollte sein, dass wir in 20 Jahren wie in England kleinere Operationen am Fuß etwa für die Behandlung eines eingewachsenen Nagels vornehmen können.“

Foto: FUSS 5/6 2022/C. Maurer Fachmedien

 

Eine universitäre Ausbildung sollte angeboten, aber nicht verpflichtend werden, sagt Mechthild Köhl. „Die Forschung ist zweifellos wichtig, was wir aber brauchen, sind Praktikerinnen und Praktiker.“ Besonders die Indikationen müssten in Zukunft erweitert werden. So bekämen Menschen mit Rheuma heute zwar ihre Schuhe bezahlt, nicht aber die podologische Behandlung. „Leider wurde 2020, als die Indikation Neuropathie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, die der periphären arteriellen Verschlusskrankheit – pAVK – gestrichen und diese höchst gefährdeten, teilweise zehenamputierten Patienten stehen nicht mehr im Fokus, sprich der Fürsorge, der Podologen*innen“, führt Köhl aus. „Es gibt noch viel zu tun.“

Große Hoffnungen setzt man deutschlandweit aktuell auch in die Änderung des Berufsgesetzes. Durch sie soll es möglich sein, dass Podologinnen und Podologen die erlernten Kenntnisse künftig auch tatsächlich umsetzen können und die Ausbildung eventuell auf drei Jahre ausgeweitet wird.

Eins ist sicher: Egal was passiert. Es bleibt spannend in der Podologie.

Quellen und weiterführende Informationen

 

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Autor: Cornelia Meier
Nach einem Abstecher in die Öffentlichkeitsarbeit leitet die gebürtige Augsburgerin seit Juli 2021 die Redaktion des Fachmagazins DER FUSS.
Cornelia Meier
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Foto: Eakrin/Adobe Stock
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