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21. Juni 2022
Redaktion
Typ-2-Diabetes

Gemeinsamer Bundesausschuss aktualisiert DMP

Rund 4,7 Millionen gesetzlich Versicherte, die an Typ 2-Diabetes erkrankt sind, nutzen bereits die Möglichkeit, sich in einem Disease-Management-Programme (DMP) behandeln zu lassen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die im „DMP Diabetes mellitus Typ 2“ empfohlene Diagnostik und Therapie an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens angepasst.
Blutzuckermessung
Foto: Andrey Popov/Fotolia

Änderungen betreffen beispielsweise die Empfehlungen zur Arzneimitteltherapie, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der aktuelle Beschluss hat auch Auswirkungen auf die DMP-Vertragspartner: Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen die laufenden DMP-Verträge, die zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern bestehen, an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Unter anderem wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie des Blutzuckerstoffwechsels sind vor dem Hintergrund eines individuell unterschiedlichen Risikos auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Funktionsstörungen der Niere stärker präzisiert worden. Das betrifft sowohl die Ziele und Strategie der Therapie als auch die Empfehlungen zur Wirkstoffauswahl.
  • Da Übergewicht und Bewegungsmangel wichtige Einflussfaktoren für den Verlauf eines Typ-2-Diabetes sind, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des DMP noch stärker motiviert werden, sich gesund zu ernähren und sich mehr zu bewegen.
  • Aufgrund der besonderen Bedeutung für die Patientinnen und Patienten wurden in die DMP-Anforderungen auch Hinweise auf das Risiko einer Unterzuckerung im Alltag aufgenommen.

Erkrankung nach aktuellem Stand des medizinischen Wissens behandeln

„Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes können sich darauf verlassen, im DMP nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens behandelt zu werden. Das ist möglich, weil der Gemeinsame Bundesausschuss regelmäßig die geltenden Anforderungen überprüft und sie bei Bedarf anpasst – so wie mit unserem heutigen Beschluss. Gestützt haben wir uns hierbei ganz wesentlich auf die Bewertung der medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“, sagt Karin Maag, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Hintergrund: Disease-Management-Programme (DMP)

Inkrafttreten

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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