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10. März 2022
Redaktion

GKV-Spitzenverband zieht erste Bilanz zu digitalen Gesundheitsanwendungen

Seit über einem Jahr stehen die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) flächendeckend als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung. Nur ein Viertel der Anwendungen konnte ihren Nutzen belegen und wurde dauerhaft ins BfArM-Verzeichnis aufgenommen.



Foto: vegefox.com/Adobe Stock

In dem Bericht zum Zeitraum 1. September 2020 bis 30. September 2021 zieht der GKV-Spitzenverband erste Bilanz zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen und fordert Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Insgesamt wurden in dem Berichtszeitraum rund 50.000 DiGA ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt, davon wurden lediglich knapp 80 Prozent bereits aktiviert. Auffällig sei, dass nur ein Viertel der Anwendungen dauerhaft ins BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurde und ihren Nutzen belegen konnte. Drei Viertel hingegen seien weiterhin nur zur Erprobung gelistet, da sie innerhalb eines Jahres noch keine positiven Versorgungseffekte nachweisen konnten.

„Der Bericht zeigt: Bei den DiGA ist nicht alles Gold, was glänzt. Obwohl der Gesetzgeber mit einem großen Vertrauensvorschuss den Herstellern maximalen Freiraum geschaffen hat, um Produkte auf den Markt zu bringen, die die Versorgung der Versicherten maßgeblich verbessern, konnten die Erwartungen bisher kaum erfüllt werden. Das zeigt die hohe Quote der nur zur Erprobung gelisteten Anwendungen deutlich“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Dabei haben DiGA großes Potential. Sie könnten Brücken schlagen zwischen Patientinnen und Patienten, deren Behandelnden, den Versorgungsbereichen und den unterschiedlichen Fach- und Berufsgruppen. Unsere Analysen legen aber auch nahe, dass sie derzeit statt als funktionales Scharnier eher als Begleitung oder Coach ausgestaltet werden. Wenn eine DiGA bloß Leitlinieninhalte oder Selbsthilfe-Manuale digital abbildet, ist der Innovationscharakter begrenzt. Nach über einem Jahr DiGA sehen wir in der GKV eine eher verhaltene Nachfrage”, erklärt Stoff-Ahnis weiter.

Hohes Preisniveau bei DiGA

DiGA könnten die Versicherten dazu befähigen, ihre Versorgung aktiv mitzugestalten und zu Behandlungserfolgen selbst beizutragen. Allerdings legen die gesetzlichen Bedingungen, unter denen die DiGA in den gesetzlichen Leistungskatalog integriert sind, zu wenig Wert auf den positiven Versorgungsnutzen für die Patientinnen und Patienten und sie führen zu überhöhten Preisen, so der GKV-Spitzenverband. Das Preisspektrum bei den DiGA erstreckt sich von 119 Euro bis 744 Euro für drei Monate. Der durchschnittliche Preis liegt bei rund 400 Euro im Quartal. „Auch wenn kein innovatives Konzept besteht und keine Evidenz vorliegt, müssen die Preise bei einer DiGA in Erprobung bis zu zwei Jahre von der GKV finanziert werden. Dabei dürfen die Hersteller die Preise im ersten Jahr in beliebiger Höhe festlegen“, sagt Stoff-Ahnis. Es liege auf der Hand, dass bei potenziellen Ausgaben dieser Größenordnung ein beträchtlicher positiver Effekt für die Versorgung eingefordert werden müsse. Dies für alle DiGA zu garantieren, sei die gemeinsame Aufgabe für die kommenden Jahre.

Nutzen zählt, nicht Downloads

DiGA haben das Potenzial, die Versorgung der 73 Millionen gesetzlich Versicherten dauerhaft und wirtschaftlich zu verbessern. Um dieses Potenzial heben zu können, brauchen die gesetzlichen Rahmenbedingungen laut GKV-Spitzenverband jedoch ein Update. Dabei stehen für den GKV-Spitzenverband drei zentrale Punkte im Fokus: Der wissenschaftliche Nachweis des medizinischen Nutzens für die Versicherten muss durch die herstellenden Unternehmen gewährleistet sein. Eine DiGA sollte eine echte Innovation mit einem belegten Mehrwert für die Versorgung sein. Und die Preise für eine DiGA dürfen von den Herstellenden im ersten Jahr nicht mehr beliebig festgelegt werden.

„Um langfristig die Erwartungen zu erfüllen und die Anschubfinanzierung und den Vertrauensvorschuss zu verdienen, die mit dem neuen Leistungsbereich verbunden sind, muss das Missverhältnis hinsichtlich der vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen für DiGA, der geringen Innovationskraft und ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit konstruktiv weiterentwickelt werden. Wir wollen therapeutischen Nutzen für Patientinnen und Patienten bezahlen und keine Downloads“, schließt Stoff-Ahnis.

 

Quelle: GKV-Spitzenverband | Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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