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14. Oktober 2009
Redaktion

Heilmittel-Versorgung: Rahmenvorgabe für 2010

Die Kassenärztliche Bundesvereinbarung (KBV) hat mit dem GKV-Spitzenverband eine Rahmenvorgabe nach § 84 Abs. 7 SGB V zu den regionalen Heilmittelvereinbarungen getroffen.

Für das Jahr 2009 erfolgt noch eine nachträgliche Erhöhung der bundesweit vereinbarten Bewertungsfaktoren um 3,5 Prozentpunkte. Die Ausgaben für Heilmittel dürfen demnach im laufenden Jahr um 5,4 Prozent ansteigen (bisher war eine Zuwachsrate von nur 1,9 % vorgesehen).

Für das Jahr 2010 wurde bei den bundesweit zu vereinbarenden Bewertungsfaktoren eine Erhöhung um + 0,9 Prozent festgelegt. Hiervon sind folgende Faktoren umfasst:
• Veränderung der gesetzlichen Leistungspflicht: 0,0 Prozent;
• Änderung der Heilmittel-Richtlinien 0,0 Prozent;
• Einsatz innovativer Heilmittel (Podologische Therapie) + 0,3 Prozent;
• Änderungen auf Grund von Verlagerungen zwischen den Leistungsbereichen + 0,6 Prozent.

Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass die Anpassungsfaktoren zu
• Veränderung der Zahl und der Altersstruktur der Versicherten;
• Veränderungen der Preise;
• Veränderungen der sonstigen indikationsbezogenen Notwendigkeit und Qualität bei der Heilmittelversorgung aufgrund von getroffenen Zielvereinbarungen und
• Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven entsprechend den Zielvereinbarungen auf der regionalen Ebene in den Vereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V
berücksichtigt werden.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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