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10. Juli 2018
Redaktion

Heilmittelverbände bieten mehr Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) an

Vertreter von Atem-, Sprech- und Stimmlehren sowie Ergotherapeuten, Logopäden, Masseuren und medizinischen Bademeistern, Physiotherapeuten, Podologen, Sprachtherapeuten sind sich einig: Zur Optimierung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland muss die Expertise der therapeutischen Gesundheitsberufe stärker als bislang politisch verankert sein – und zwar auch über das bestehende Anhörungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hinaus.



Am 4. Juli 2018 haben sich erstmals Vertreter von neun Berufsverbänden der Heilmittelbranche in Berlin getroffen. Große Einigkeit herrschte darüber, welche politischen Schritte zur Sicherung der therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland erforderlich sind. Denn: Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom 11. April 2017 war ein wichtiger erster Schritt, aber weitere müssen folgen, um dem Fachkräftemangel in den Therapieberufen entgegenzuwirken. In kontinuierlichen Gesprächen mit Politikern und Entscheidern in der Gesundheitspolitik sowie in verbandsübergreifenden Aktionen geht es um bessere Vergütung, kostenfreie Ausbildungen und Novellierung der Berufsgesetze sowie um größere therapeutische Entscheidungsfreiheit bis hin zum Direktzugang.

Die anwesenden Verbände Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba), Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl), Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs), Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE), Bundesverband Selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Interessengemeinschaft der selbstständigen Logopädinnen/Sprachtherapeutinnen (LOGO Deutschland), Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK), Verband Physikalische Therapie (VPT) und Deutscher Verband für Podologie (ZFD) fordern von der Politik eine Zusammenarbeit im G-BA auf Augenhöhe.

Diese Forderung knüpft an eine öffentliche Äußerung von Prof. Josef Hecken, dem Unabhängigen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), an, der sich vorstellen kann, „die wachsende Bedeutung der Heilmittelerbringer in irgendeiner Form im G-BA abzubilden“.

Fest steht: Mit dem demografischen Wandel steigt der Bedarf an Heilmitteltherapie weiter. Das erfordert eine sachgemäße und bestmögliche Anpassung der Patientenversorgung an die jeweiligen Anforderungen. Dafür bedarf es einer „bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung“ – wie aktuell auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen in seinem neuen Gutachten feststellt. Im Fokus steht das Patientenwohl. Eine stärker politisch verankerte Einbeziehung der Therapeuten in die Entscheidungsfindung kann hier nur von Vorteil sein, so die Heilmittelverbände in ihrer gemeinsamen Erklärung.

Heilmittelverbände setzen ihre Zusammenarbeit fort

Im Herbst 2018 wird es das zweite verbandsübergreifende Treffen geben.
Darüber hinaus findet am 27. September 2018 der 1. Therapiegipfel des SHV mit den politischen Entscheidern in Berlin statt, zu dem alle, auch die nicht in der SHV-organisierten Heilmittelverbände, geladen sind.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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