Hygienepauschale verlängert
Erneut wurde die Hygienepauschale für Heilmittelerbringende vom Bundesministerium für Gesundheit verlängert. Zugelassene Leistungserbringende können nun bis zum 30. Juni 2022 für die erhöhten Hygienemaßnahmen einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen.
Die Verlängerung gilt rückwirkend zum 20. März 2022. Die dazugehörige Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesanzeigers.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit | Cornelia Meier