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14. April 2021
Redaktion

Kurzarbeit im Gesundheitswesen

Im April 2020 haben rund 476.000 Beschäftigte des Gesundheitswesens in Kurzarbeit gearbeitet. In den Folgemonaten sank diese Zahl wieder deutlich, im Januar 2021 lag sie bei knapp 30.000 Beschäftigten. Das geht aus einer Antwort (19/27560) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Grafik: Bundesministerium der Finanzen

Zugelassene Leistungserbringer im Heilmittelbereich konnten für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 eine einmalige nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartals 2019 mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechneten Vergütungsvolumens erhalten. Die Ausgleichszahlungen werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Bisher (Stichtag: 8. Februar 2021) wurden vom BAS insgesamt 814 Millionen Euro an die von den Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung benannten Krankenkassen ausgezahlt, die die Weiterleitung der Mittel an die Leistungserbringer übernehmen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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