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5. Dezember 2018
Redaktion

Mehr Geld ab April 2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellte am 5. Dezember ein Gesetzespaket vor, um die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln zu stärken und die Arbeitsbedingungen in diesen Heilberufen zu verbessern. Die Reformmaßnahmen sind das Ergebnis von Gesprächen, die mit Verbänden und Praktikern geführt wurden, aber auch von verschiedene Protestaktionen, die Wirkung hinterlassen haben, erklärte Spahn bei der Vorstellung des Gesetzespaktes. Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen sollen als Änderungsanträge in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren einfließen, so dass diese zum 1. April 2019 in Kraft treten können.

Foto: BMG

 So soll die Heilmittelversorgung konkret verbessert werden:

  1. Dauerhaft angemessene Preise für Heilmittelleistungen
    Die Anbindung der Preise für Leistungen der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme wird generell aufgehoben. Bei ihren künftigen Preisverhandlungen haben die Vertragspartner auf Bundesebene den wachsenden Bedarf an einer wohnortnahen Versorgung mit Heilmittelleistungen, die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Heilmittelerbringer sowie die Zahlung angemessener Arbeitsentgelte für die Angestellten in den ambulanten Praxen zu berücksichtigen. Dies gilt künftig auch für den Aufwand der Heilmittelerbringer für die notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlungseinheiten und die Dokumentation.
  2. Die Ausgangsbasis für ein neues Vertragssystem schaffen
    Um eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen auf Bundesebene zu schaffen, werden zum 1. April 2019 einmalig und bundeseinheitlich für alle Kassen und Vertragsregionen die Höchstpreise für Heilmittleistungen vereinheitlicht. Dazu werden die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen jeweils bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben.
  3. Verträge auf Bundesebene – gleiche Preise für gleiche Leistungen
    Um Ungleichbehandlungen zwischen Heilmittelerbringern in den verschiedenen Bundesländern zu beenden, finden ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und den für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbänden statt.
  4. Gleiche und vereinfachte Zulassungsbedingungen für alle
    Das Zulassungsverfahren wird durch ein deutlich weniger bürokratisches Beitrittsverfahren ersetzt. Die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen,  die die Leistungserbringer erfüllen müssen, werden zwischen den Vertragspartner auf Bundesebene in dem jeweiligen Vertrag geregelt. Damit sollen die bislang starren und detaillierten Vorgaben vermieden werden.
  5. Mehr Versorgungsverantwortung für Heilmittelerbringer
    Der GKV-SV und der SHV (Spitzenverband der Heilmittelverbände V.) erhalten den gesetzlichen Auftrag, im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende März 2020 die Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Bei dieser Versorgungsform nehmen die Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels vor, die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.
Foto: Eakrin/Adobe Stock
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