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15. Oktober 2019
Redaktion

Mehr Geld für Heil- und Arzneimittel in 2020

Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt im kommenden Jahr um 4,2 Prozent. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Rahmenvorgaben, auf die sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Für den Heilmittelbereich ergibt sich ein Plus von 0,9 Prozent.

Bei den Heilmitteln gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung beträgt gegenüber dem laufenden Jahr 0,9 Prozent. In diese Bewertung ist unter anderem die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich eingeflossen.

Darüber hinaus verständigten sich die Vertragspartner darauf, das diesjährige Ausgabenvolumen um ebenfalls 0,9 Prozent anzuheben.

Auch im Heilmittelbereich gilt, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Hierzu zählen die Entwicklung der Heilmittelpreise sowie der Zahl der Versicherten und deren Altersstruktur. Dabei sind regional insbesondere die Preiserhöhungen, die im Zuge der Festsetzung von bundeseinheitlichen Preisen zum 1. Juli 2019 erfolgten, zu berücksichtigen.

Arzneimittel: Regionale und bundesweite Anpassungsfaktoren

Bei den bundesweit festzulegenden Anpassungsfaktoren haben KBV und GKV-Spitzenverband für 2020 eine Steigerung von insgesamt 4,2 Prozent vereinbart. Faktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf der Landesebene.

Die Rahmenvorgaben bilden ebenfalls die Basis für die regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen vor Ort führen. Neben den auf Bundesebene unter anderem vereinbarten Anpassungsfaktoren wie Preisentwicklung und Einsatz innovativer Arzneimittel werden bei den Verhandlungen auf der regionalen Ebene weitere Faktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten berücksichtigt.

Zum Hintergrund der Rahmenvorgaben

KBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren jährlich Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel. Diese Vorgaben sind bei den regionalen Verhandlungen zu den Ausgabenvolumina zwischen den KVen und den Krankenkassen zu berücksichtigen. Grundlage für die Verhandlungen bilden verschiedene Anpassungsfaktoren, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung haben. Dabei wird über ein Teil der Faktoren auf Bundesebene und über einen Teil auf Landesebene verhandelt.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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