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14. Juni 2019
Redaktion

Mit Minus aus dem 1. Quartal

Erstmals seit drei Jahren müssen die Krankenkassen für die Behandlungsausgaben ihrer Versicherten auf bestehende Finanzreserven zugreifen. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). In den ersten drei Monaten 2019 verbuchten sie insgesamt ein Minus von 112 Millionen Euro.

Foto: Petra Bork/pixelio.de

Demnach reichen die Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nicht aus, um deren Ausgaben zu decken. Im ersten Quartal 2018 war noch ein Überschuss von 416 Millionen Euro erzielt worden. 

Zu Beginn dieses Jahres hätten Ersatz-, Betriebs- und Innungskassen Verluste ausgewiesen, die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und die Knappschaft hätten ihre Überschüsse im Jahresvergleich halbiert. Die Verluste, die teils Folge von Beitragssenkungen seien, würden nun aus den Rücklagen der Kassen gedeckt.

Vor diesem Hintergrund riefen Kassenvertreter die Politik zur Mäßigung bei neuen Leistungsgesetzen auf. Kostenintensive Gesetze wie das für mehr Pflegepersonal und für die zügigere Vergabe von Arztterminen würden erst im Laufe des Jahres ihre Wirkung entfalten. Das werde den Wettbewerbsdruck unter den Kassen spürbar erhöhen.

Insgesamt haben die Kassen aber weiterhin große Finanzpolster. Die Rücklagen betrugen Ende Dezember laut Bundesgesundheitsministerium rund 21 Milliarden Euro, dies entsprach mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Daneben hatte der Gesundheitsfonds als Geldsammel- und -verteilstelle der Kassen Mitte Januar eine Reserve von 9,7 Milliarden Euro.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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