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15. Juni 2022
Cornelia Meier
Nagelspangenbehandlung ab 1. Juli 2022

Leistungsbeschreibung und Vergütung

Podologinnen und Podologen können ab 1. Juli 2022 Nagelspangenbehandlungen für gesetzlich Versicherte auf Heilmittelverordnung durchführen und mit den Kostenträgern abrechnen. Rechtzeitig zum Start der Leistung haben sich die Vertragspartner auf den vertraglichen Rahmen und die Vergütung geeinigt. Der ergänzte Vertrag wurde am 13. Juni 2022 abschließend unterzeichnet.
Foto: Robert Przybysz/Adobe Stock

Die Nagelspangenbehandlung therapiert den eingewachsenen Nagel und erweitert das Leistungsspektrum der Podologie erheblich, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der drei maßgeblichen Berufsverbände Bundesverband für Podologie e.V., Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V sowie des GKV-Spitzenverbandes. Die Podologinnen und Podologen würden so weitere Verantwortung für die Ausgestaltung der Behandlung übernehmen, indem sie etwa das Spangensystem eigenständig auswählen und die individuell erforderlichen Behandlungsfrequenzen bestimmen.

Kern der Vertragsergänzung ist die Leistungsbeschreibung mit einer Gliederung der einzelnen Leistungen und der Abbildung unterschiedlicher Spangensysteme. Die Leistungsbeschreibung wurde in einer separaten Arbeitsgruppe unter ausschließlich berufsfachlichen Aspekten erarbeitet. Neben der Beschreibung der Leistungsinhalte bildet sie die Basis für die Vergütung unter Berücksichtigung der Therapieleistung, der Dokumentation, der Vor- und Nachbereitung sowie der Sach- und Materialkosten.

Für gesetzlich Versicherte würde diese Regelung einen weiteren Versorgungsweg eröffnen: War die Nagelspangenbehandlung bisher eine rein ärztliche Leistung, stehen dafür jetzt zusätzlich rund 6.200 Podologiepraxen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

 

Hintergrund
Der Bundesverband für Podologie e.V., der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. und der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V. vertreten als juristische Personen des privaten Rechts die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. Als maßgebliche Berufsverbände nehmen sie ihre Aufgabe als Verhandlungsführer zur Gestaltung des Bundesrahmenvertrages für podologische Therapie gemeinsam wahr.

Quelle: Bundesverband für Podologie e.V. | Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. | Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e.V | GKV-Spitzenverband | Redaktion: Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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