Neue GKV-Leistungen ab 1. November 2023
Eine entsprechende Änderungsvereinbarung zum Vertrag über podologische Leistungen hat das Unterschriftsverfahren zwischen den maßgeblichen Podologieverbänden – Bundesverband für Podologie e. V., Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. sowie Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V. – und dem GKV-Spitzenverband durchlaufen.
Das Spektrum der abrechnungsfähigen Leistungen erweitert sich um eine Eingangsbefundung in den Diagnosegruppen DF, NF sowie QF und trägt damit dem erhöhten Aufwand im Rahmen der Erstaufnahme Rechnung. Die für jede*n Neupatient*in und dessen Therapie unabdingbare Erstbefundung wurde bislang nicht gesondert vergütet.
Die zweite neue Position ist der mit einem erhöhten Aufwand verbundene Therapiebericht in der Diagnosegruppe UI 2. Insbesondere in den höhergradigen Krankheitsstadien gehört zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Arzt- und Podologiepraxis auch ein ausführliches Berichtswesen.
In Anknüpfung an die seit 2020 erreichten Anpassungen zu einer leistungsgerechten Vergütung sind mit diesen Positionen zwei weitere Bausteine gesetzt worden. Damit geht ein lang gehegter Wunsch der Kolleginnen und Kollegen in Erfüllung.
Seit Inkrafttreten des Podologengesetzes am 02.01.2002 hat die Podologie nach fast 20 Jahren Fahrt aufgenommen und sich merklich weiterentwickelt:
Januar 2022
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Juli 2020
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Januar 2021
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Juli 2022
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Juli 2023
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November 2023
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1 Diagnosegruppe: DF
3 Heilmittel (Hornhautabtragung, Nagelbearbeitung, Podolog. Komplexbehandlung) |
2 neue Diagnosegruppen: NF, QF
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1 neue Position: Befundung (Zwischenbefundung bei jeder Behandlung)
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1 neue Heilmittel: Nagelspangenbehandlung (mit 8 Positionen)
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1 neue Position: Erstbefundung klein bei Nagelspangenbehandlung
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2 neue Positionen: Eingangsbefundung für DF, NF und QF und Therapiebericht UI 2
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Quelle: Bundesverband für Podologie e. V. | Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. | Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V.