Folgen Sie uns
15. Dezember 2020
Redaktion

Neue Heilmittelrichtlinie zum 1. Januar 2021

Zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie am 1. Januar 2021 informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre Mitglieder mit einem eigenen Serviceheft „Heilmittel“ über die neuen Regelungen. Das Heft bietet aber auch für Heilmittelerbringer wichtiges Hintergrundwissen.
Foto: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die neue Heilmittelverordnung soll mit klaren und einfachen Vorgaben die komplizierte Regelfallsystematik ablösen. Der Heilmittelkatalog wird überschaubarer und zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular. Die KBV unterstützt die Praxen dabei, sich mit der neuen Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie vertraut zu machen.

Im Serviceheft „Heilmittel“ werden die wichtigsten Neuerungen – zum Beispiel der Verordnungsfall, die orientierende Behandlungsmenge oder das neue Formular 13 vorgestellt. Außerdem bietet das Serviceheft Praxisbeispiele zu jedem Verordnungsbereich und Tipps zum Verordnen. Bei Kontakten mit Arztpraxen kann es ebenfalls eine Hilfe sein.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
Draufsicht
Zurück
Speichern
Nach oben