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26. September 2023
Redaktion
Telematikinfrastruktur

podo deutschland: „TI kommt erst 2027 – nur keine Eile“

Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) für Podolog*innen hat sich um ein Jahr nach hinten verschoben, berichtet der Berufsverband podo deutschland. Praxisinhaber*innen könnten daher die Wahl des passenden Systems ruhig angehen.
Digitalisierung
Foto: sdecoret/Adobe Stock

„Ganz ohne Zuzahlung sich bereits jetzt die Telematikinfrastruktur für die Zukunft sichern!“ Mit wohlklingenden Werbeslogans dieser Art werden aktuell viele selbstständige Podolog*innen angesprochen. Die Werbebotschaft klingt vielversprechend. Sie scheint zwei Vorteile zu vereinen: Die Inhaber*innen der Praxen müssen scheinbar keine Eigenmittel beisteuern. Zudem kann sicher sein, dass man das benötigte Equipment bekommt, sobald es benötigt wird. Warum also nicht gleich den Vertrag unterschreiben?

Wie überall im Leben steckt der Teufel im Detail, warnt der Berufsverband podo deutschland und gibt folgenden Tipp: „Bitte schauen Sie sich vor einem Vertragsabschluss das Kleingedruckte an. In der Regel finden Sie dort mehrere Vorbehalte zugunsten des Ausstatters. Diese Formulierungen sind für den juristischen Laien nur schwer zu verstehen.“

Die Formulierungen würden in der Regel immer auf das Gleiche hinauslaufen: Der Kauf der TI ohne Zuzahlungen aus eigenen Mitteln greift nur dann, wenn die GKV die Übernahme der Kosten gewährleistet. Und genau das ist nicht der Fall.

Die Katze im Sack

Jetzt könnte man sagen, das ist nicht so schlimm. Wenn ich die Telekommunikationsinfrastruktur bei einem anderen Anbieter erwerben würde, müsste ich dann ja auch einen Restbetrag bezahlen. Das ist aber nur bedingt richtig. Mit einem solchen Vorvertrag binde man sich aber an einen einzigen Hersteller – ohne zu wissen, ob er in ein paar Monaten oder Jahren vielleicht deutlich teurer ist als andere Anbieter, warnt der Berufsverband.

Auch sei es unsicher, ob dessen Technik genauso leistungsfähig sein wird wie die der Konkurrenz. Bildlich ausgedrückt kaufe man so die sprichwörtliche „Katze im Sack“.

Keine Eile

Praxisinhaber*innen können sich bei der TI tatsächlich aber erstmal zurücklehnen, heißt es aus den Reihen von podo deutschland. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht die verpflichtende Teilnahme u. a. der Podologinnen und Podologen erst ab dem Jahre 2027 vor. Die Einführung für Podologen hat sich damit um ein Jahr nach hinten verschoben.

Darum rät der Berufsverband: „Unterzeichnen Sie nicht vorschnell einen Vertrag, der Sie langfristig bindet. Lesen Sie das Kleingedruckte sehr genau. Machen Sie es stattdessen doch einfach wie beim Autokauf. Ein neues Modell steckt oft noch in den Kinderschuhen und weist meist noch kleinere Mängel auf. Man greift da doch besser zu einem Fahrzeug, bei dem der Hersteller die Fehler in der neuen Modellreihe bereits abgestellt hat, zu einem Produkt, was sich in der Praxis bewährt hat. Vor einem Autokauf klärt man zuerst seine eigenen Erwartungen und Bedürfnisse genau ab und vergleicht dann die Leistungen der Anbieter. Diese bewährte Praxis, die wir beim Kauf eines Pkw pflegen, ist auch beim Kauf der TI eine gute Grundlage.“

 

Quelle: podo deutschland

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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