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13. Oktober 2017
Redaktion

Rahmenvereinbarung für Heil- und Arzneimittel

Das Ausgabenvolumen für Heilmittel steigt im kommenden Jahr um 3,9 Prozent, das für Arzneimittel um 3,2 Prozent. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.

Bei den Heilmitteln gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von höheren Ausgaben aus. Die vereinbarte Steigerung von 3,9 Prozent entspricht etwa 230 Millionen Euro. Dabei wurde die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt.

Zudem wird davon ausgegangen, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Da eine entsprechende gesetzliche Regelung bislang fehlt, ist unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden.

Zusätzliche Faktoren wie zum Beispiel die Entwicklung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten sowie die Veränderung der Heilmittelpreise werden regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt.

Steigerung auch bei den Arzneimitteln

Das für Arzneimittel 2018 bereitstehende Ausgabenvolumen erhöht sich um rund 1,2 Milliarden Euro. Grund für die Steigerung sind vor allem Ausgaben für neue Arzneimittel – zum Beispiel gegen Krebs. Kostensteigernd wirkt sich laut KBV zudem die Verordnungsfähigkeit von Cannabis aus. Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister bezeichnete das Ergebnis als akzeptabel. „Wir schaffen damit eine Grundlage dafür, dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können“, betonte er.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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