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14. September 2018
Redaktion

Ratgeber zum letzten Willen

Wie muss man ein Testament korrekt abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Was ist neben dem klassischen Nachlass (Vermögenswerte des Erblassers) für den „digitalen Nachlass“ zu beachten? Diese und viele weitere Fragen bekommt die Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. In dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“,  findet man nun Antworten.



Foto: Deutsche Herzstiftung

Immer wieder sind Testamente wegen Formfehlern ungültig. Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft unnötige Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht, Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, digitaler Nachlass, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament

Wer zum Beispiel feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein und sollte am Ende mit vollem Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht fehlen. Achtung: Nicht rechtswirksam sind maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die nur handschriftlich unterschrieben werden, auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten (MP3-Player, Handy). Ferner wird geraten, das Testament zum Schutz vor Verlust nicht Hause, sondern in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht vor Ort zu geben.

Der neue kostenfreie Ratgeber „Testament mit Herz“ (40 Seiten) kann auch per Tel. unter 069/ 95 51 28 400 angefordert werden.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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