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15. Dezember 2020
Redaktion

Regelungen laufen aus

Die Regelungen zur Hygienepauschale und eigenständigen Korrekturen auf der Verordnung enden beide zum 31. Dezember 2020. Zumindest liegen bis jetzt keine Informationen über eine mögliche Verlängerung vor.

Foto: Daniel Ernst/Adobe Stock

 

Hygienepauschale

Die Sonderregelung zur Zahlung der Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro pro Verordnung endet zum 31.12.2020. Bei der Hygienepauschale darf ein Pauschalpreis von 1,50 Euro je Verordnung abgerechnet.

Bei Verordnungen, die nach dem 31. Dezember 2020 bei der Krankenkasse eingehen (Rechnungseingang), ist die nicht mehr mögliche. Für die Abrechnung ist der Rechnungseingang bei der Krankenkasse maßgeblich.

Auch die Möglichkeit, eigenständige Korrekturen auf der Verordnung durchzuführen, endet am zum Jahresende.

Seit Februar konnten Leistungserbringer bei Verordnungen, die unvollständigen oder fehlerhaft sind, notwendige Änderungen oder Ergänzungen ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst vornehmen. Davon ausgenommen sind die „Art des Heilmittels“, der „Hausbesuch“ und die „Verordnungsmenge“. Die Änderungen oder Ergänzungen waren auf der Rückseite kurz zu begründen und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers zu versehen.

Auch hier gilt, dass der 31. Dezember Annahmeschluss ist.

Praxen, die über Rechenzentren abrechnen, sollten sich bei ihrem Anbieter informieren, bis wann diese die Belege benötigen,

Ebenso sollte man daran denken, dass rund um die Weihnachtszeit die Laufzeiten bei der Post etwas länger sein können.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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